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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 6 · p. Seite 270

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 6
Article
Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah
Date
1871-01-01
Page
Seite 270 (sequence 7)
Language
German
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270 Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah. nach der Tempelzerstörung Zeloten von der galiläischen Partei gegeben; sie wurden bekanntlich von Vespasian bis zur Vernich׳ tung verfolgt. Man kann also vermuthen, daß die römische Zeitrechnung für Urkunden und Scheidebriefe zur Zeit eingeführt wurde, als Augustus Palästina nach der Entthronung des Herodianers Archelaos zu einer römischen Provinz machte. Sie ist wohl zugleich mit dem römischen Census und dem ganzen brutalen römischen Negimente den Judäern aufgelegt worden. Damals mochte Hillel noch gelebt haben. Also zu Hillel's Zeit oder spätestens zur Zeit seines Sohnes Simon I. ist die römische Zeitrechnung ür Judäa gangbar geworden. Wenn die Mischnah aber nach der Angabe N'Me'i'rs aufstellt: man dürfe sich nur der römischen Zeitrechrmng bei Scheidebriefen bedienen, jede andere, selbst die nach Tempelbau oder Tempelzerstörung mache den Scheidebrief untauglich und das Kind einer Geschiedenen nach einem andern Datum zum Bastard, so kann matt darin die unglückliche Zeitlage erkennen. Es lag eine Gefahr darin, sich des römischen Jahres zu entschlagen, wie der jerus. Talmud es constatirt. Man muß sich vergegenwärtigen, daß der Urheber dieser rigorosett Ansicht, R'Me'ir nämlich, nach dem hadriauischjüdischen Kriege gelebt hat. Damals war die römische Behörde auf jedes Symptom der Juden argwöhnisch, welches wie eine Emancipatiotl von Rom aussah. Daher diese Strenge, keine Veranlassung zum Verdachte zu geben. 5) Ist dieser Gebrauch der römischen Zeitrechnung auch für Scheidebriefe gewissermaßen von der politischen Lage aufgezwungen worden, so scheinen andere Sitten aus denr heidnisch-griechischen oder römischen Leben durch die Modesucht eingedrungen zu sein. Als ein Beispiel möge Folgendes angeführt sein. In der Mischnah-Literatur wird ein Grabdenkmal durch das Wort נפש bezeichnet (Erubin V) גשרים ונפשות, Brücken und Grabmonumente; (Schekalim II Ende): מותר המת מנין, לו נפש על קברו, aus dem Ueberschuß einer Sammlung für einen Verstorbenen baut man ein Denkmal für sein Grab; jerus. Schekalim p. 47a: ,ר׳ שמע ן בן גמליאל אומר אין עושין נפשות לעריקים דבריהן הן וכרונן man baut für Fromme keine Grabesdenkmäler, dentl ihre Neusterungen erhalten ihr Andenken. Auch im Syrischen bedeutet נפשא Plur. נפשן monumenta sepulcralia. Bergt, das von Mi-

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