Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 20 (1871)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 269 (sequence 6)
- Language
- German
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Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah. 269 }מלכות שאונה הוגנת שאין להם לא כתב ולא לשו. Nach dieser Erllärnng biirfte im Scheidebries nicht die römische Zeitrechnung angewendet werden, was entschieden falsch ist. In der Tosifta Gittin (c. VI) nnrd ausdrücklich angegeben, daß der Scheidebrief nach römischen Vtagistraten datirt war, und es werden spscielle Fälle nmnhaft gemacht, welche nicht beanstandet werden sollen: ivenn das Datum nach dem Legaten (amxQxoc) ausgestellt ist, oder ivenn zwei Könige, d. h. Kaiser regieren und es nur nach einenr derselbe:: bezeichnet ist: כחב לשם הפרכין לשם הורכינוס ארכונטוס?) או שהיה שם שני מלכים עמדים וכתב לשם אחד מהן כשר). Ter letzte Fall von zwei rivalisirenden Kaisern bezieht sich wohl auf Pescennius Niger und Septimius Severus. Es ist also unanfechtbar gewiß, daß in Palästina in: Scheidebriefe das Tat::»: nach den römischen Jmveratoren angegeben rvar, unb daß eine nnschnaitische Autorität, R'Metr, einen Scheidebrief für!mit unb nichtig erklärte, wenn eine andere Zeitrechnung als die römische angewendet, vorküme. Mair muß sich diese Thatsache nur klar machen, uin sie höchst frappant zu finden. Mau ist geneigt, die unangenehme Empfindung jenes zelotischeir Galiläers gerechtfertigt zu werden, das brutale Rom und seine verworfenen Vertreter in einem halb als religiös angeseheneu Scheidebriefe figuriren zu sehen. Freilich ivar es ein Nothstand. Wie der babyl. Talmud das. angiebt, geschah es um des Friedens willen: אמר עולא מפני מה תקינו מלכות כנימי{ משום שלום מלכות. Noch schärfer drückt es der jerus. Talmud aus (das. p. 49 6): רבי יוחנן בשם ר׳ ינאי עשו אח הולד ממור מפני המכנה, d. h. man ging so weit, zu erklären, daß das Kind einer geschiedenen Ehefrau, deren Scheidebrief nicht nach den Kaisern datirt ivar, als ein. Bastard anzusehen sei, wegen der Gefahr von Seiten, der römischen Machthaber. Interessant iväre es, ermitteln zu können, zu welcher Zeit und von :uetdje:• Behörde diese Bestimmung getroffen wurde, ivelche eine so exorbitante Concession an die Römermacht involvirt. Aber Anhaltspunkte dafür fehlen. Aus den! Tadel jenes zelotischen Galiläers, daß die Pharisäer gestatten, neben den Namen Mose auch den des römische!: Machthabers zu setzen, geht jedenfalls hervor, daß diese Neuerung noch zur Zeit des Tempelbestandes eingefiihrt wurde. De>1n schwerlich hat es noch