Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 20 (1871)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 267 (sequence 4)
- Language
- German
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Beiträge zur Sacherklärung der Mischnah. 267 mann oder Holz zur Sänfte!" Darum haben die Copisten aus eigener Machtvollkommenheit—und zwar schon früh, vorder Zeit der Tossafisteit—vor dem Worte פרייפרין das Verbum להביא hinzugefügt: das Holz zu bringen, das im jerns. Texte fehlt. Geivonnen ist damit nichts. Denn auch fachlich bleibt es unverständlich. Es ist in dieser Halacha vorr einer Vereinbarung die Rede, welche keinen Aufschub erleidet: בלדבר שאבר. Darum ist es gestattet, werln die gemietheten Personen die Zusage iricht halten wollen, Andere auf deren Kosten zu miethen oder sie selbst dttrch Versprechung eines höhern Lohnes zu täuschen: שוכרי עליהן או מטען. Irr wie fern kann aber die Verabredung, Holz zur Sänfte zu liefern, als eine unaufschiebbare Sache angesehen werdeil? Diese Schwierigkeit fühlteir die Tossafisten, und versuchten sie zu heberr v), ihre Ausgleichung befriedigt aber durchaus nicht. Correkt erscheint nur diese Mischnäh, wenn inan פריאפרין oder פרייפרין und חלילין als Personennamen ansieht. 4) Wir haben aus dem letzteir Beispiel gesehen, so sehr auch in der Zeit der Mischnah das Fernhalten voin röntischeir Heidenthum scrupulös eingeschärft tvurde, daß sich nichts desto weniger römische Sitten unter den Judäern in Palästina eingebürgert hatten. Eine röinische Institution wurde gar, wie sich aus dem Folgenden ergeben wird, zur Dignität einer Halacha erhoben. Im Scheidebriefe mußte das Datum angegeben werden. Nach welcher Zeitrechnung wurde das Jahr bestimmt? Die Mischnah (Gittin VIII) giebt sie indirekt an, aber sie ist von den spätern Auslegern nicht klar verstanden worden. Die Halacha lautet nämlich: wenn Jemand das Jahresdatum im Scheidebriefe nach einer unberechtigten Regierung angebracht hat, z. B. nach dein medischen Reiche oder nach der griechischen Zeitrechnung, nach der Aera des Tempelbaues oder der der Tempelzerstörung, so ist die Scheidung ungültig, die Geschiedene wird als Ehefrau angesehen, und wenn sie sich anderweitig verheirathet und ein Kind zur Welt bringt, so wird dasselbe als Bastard angesehen: כתב לשם מלכות שאינה הוגנת, לשם מלכות מרי ולשם מלכות יון למין הבית ולהורבן הבית . . . תצא . . . והולר ממור מוה ומוה. Negativ sind י) Das. s. 75 l>. unten: סריופרין: דבר האבוד חשיב לה: שעתה זמנו הוא לעשות!