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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 5 · p. Seite 238

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 5
Article
Dilettantismus in der Geschichts- und Halacha-Kritik
Date
1871-01-01
Page
Seite 238 (sequence 3)
Language
German
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238 Dilettantismus in der Geschichts- und Halacha-Kritik. של שלשה TD ignorirt, im Gegentheil, heißt es doch in der an- und aufgegrisfenen Stelle ausdrücklich ״und forderte das Collegium auf", ebenso oben ״sein Collegium erkannte u. s. w." Von noch merkwürdigerem kritischen Scharfsinn zeugen die Fragen: ״wen konnten s i e aufsordern? wer war denn noch da, außer ihnen, der aufgefordert werden konnte?" Wo sagt denn Graetz, daß ״s i e" aussorderten? Nun wahrscheinlich nur ein ״lapsus memoriae“, an dem nur allzugroßer kritischer Eifer die Schuld zu tragen pflegt, denn Graetz sagt ja eben : ״R. Josua wies in diesen: Me dem Patriarchen einen: Jrrthum nach und forderte das Collegium auf". Ferner, in der wievielten Zeile der S. 35 und 70 sagt Graetz, daß Josua und Dosa zwei Mitglieder des Collegium's gewesen? und wieso hält es Graetz für ausgemacht, daß Josua und Dosa über diesen Gegenstand direkt und c o l l e g ia l: te r verhandelt haben, und daß der Inhalt der Mischnah nichts Anderes, als eine gewöhnliche von Angesicht zu Angesicht geführte Debatte bedeute? Aus der eitirten Stelle, die Herr K. durch die Abbreviatur ״u. s. w." verstümmelt, geht klar und deut-. lich hervor, das; Gr. ebensogut wie H. K. wußte, daß Gamaliel's Gegner Josua in Pekiin und nicht in unmittelbarster Nachbarschaft Gamaliel's wohnte, sonst ließe er nicht Josua mit Reisetasche und Geldbeutel, dem Wortlaute der Mischnah nach, vor dem Patriarchen erscheinen. Daß aber Josua und Dosa Mitglieder des Collegium's gewesen wären, das die von Jochanan b. Nur: ebenso wie von Dosa b. Horkinas und Josua beanstandete Zeugenaussage für glaubwürdig befunden hatte, hiervor: findet sich weder auf S. 30, noch auf S. 70 die leiseste Spur. Graetz nennt ebensowenig als die ״dunkle Mischnah" die Männer, aus denen das ad hoc zusammengesetzte Collegium bestand, gegen welches R. Josua, gerade so wie R. Elieser gegen ein anderes Collegium (in der Angelegenheit des Achnai- Ofens, B. Mez. 09 b) als Synhedrialmitglied opponiren konnte, ohne hierüber mit Gamaliel direkt und kollegialiter zu verhandeln, da der Nachweis eines Jrrthums kein tote ä tote erfordert, sondern auch schriftlich stattfinde,n kann *־), wie ja auch das Beispiel vorliegender ״Erklärung einer dunkeln Aiischnah" dies auf's Schlagendste darthut. Uebrigens, da kein Grund vorliegt, anzunehmen, daß R. Josua etwa verboten gewesen sei, sich außerhalbs des Weichbildes seines Wohnortes Pekiin zu zeigen, so ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß er aus seiner Opposition 9 S. Frankels' Darke Mischnah S. 17.

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