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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 4 · p. Seite 161

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 4
Article
Veranlassung, Zweck und Entwickelung der halachischen und halachisch-exegetischen Sammlungen während der Tannaim-Periode
Date
1871-01-01
Page
Seite 161 (sequence 4)
Language
German
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halachisch-exegetischen Sammlungen während der Tannaim-Periods. 161 digen, sich vom Stamme loslösten und so selbst ihre Lebenssäfte vernichteten. Weniger glücklich war das Streben der Synode, durch Herstellung eines Correctivs die theoretische Einheit und praktische Gleichmäßigkeit zu erzielen. Die Erreichbarkeit dieses Zieles war in der That unmöglich. Die das neue Correctiv bildenden Elemente bestanden aus, wenn auch unzähligen, so doch nur einzelnen Gesetzesbestimmungen. Feste und sichere Ableitungs- Prinzipien, die bei eventuellen Ermittellungen nicht bereits festgestellter Halachoth als ein unabänderlicher Kanon hätten dienen könneu, enthielt die vorhandene Sammlung, ausgenommen etwa einen Theil der bewußten Herleitungsregeln, wenn überhaupt, jedenfalls nur sehr wenige. Und was jene Regeln selbst betrifft, so scheint es, daß sie nicht sehr häufig in Anwendung gekommen waren. R. Jsmal scheint sie erst später wieder in Erinnerung gebracht zu haben. In diesenl Umstande lag der Keim einer Wiederholung, wenn auch in viel kleinerem Maaßstabe, des ebm beseitigten Uebels. Neue Analysirungsversuche, gleichgültig, ob im Interesse der praktischen Anwendung oder in theoretischer Absicht unternommen, mußten, wenn, wie nicht anders möglich, von verschiedenen Gesichtspunkten vollzogen, auch verschiedene Resultate ergeben. Und wirklich dauerte es nicht lange und die todtgeglaubten Schulen Schammai's und Hillel's feierten, freilich in veränderter und milderer Form, ihre Auferstehung. Schon in den Schulen, deren Häupter Mitglieder der Synode gewesen waren, ging man in halachischer Interpretation weit auseinander. Diese Verschiedenheit bildete sich, hinsichtlich des exegetischen Faktors bei Gesetzesermittlungen, in den Schulen des jüngeren R. Akiba und R. Jsmael zu systematischen, ihres Gegensatzes sich bewußten Standpunkten aus. Auch diese Differenzen beschränken sich nicht auf die Theorie. Wiederum kann Ein Beispiel aus der Menge der neuentstandenen Differenzen darthun, wie diese nicht weniger als die früheren, tief in das praktische Leben eingriffen. Während nach andern Gesetzeslehrern nur das Produkt einer blutschänderischeu Ehe als ״Bastard" betrachtet wird, will R. Akiba die pentateuchische, den ״Bastard" betreffende lebensvernichtende Gesetzesbestimmung auf das Produkt jeder pentateuchisch verbotenen Ehe angewandt wiffen (Jebomoth, 49 s). Eine andere mit den auseinandergesetzen Umständen innigst Frankel, Monatsschrift. XX. 4 1t

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