Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 20 (1871)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Veranlassung, Zweck und Entwickelung der halachischen und halachisch-exegetischen Sammlungen während der Tannaim-Periode
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 160 (sequence 3)
- Language
- German
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160 Veranlassung, Zweck und Entwickelung der halachischen und kann man doch mit großer Wahrscheinlichkeit dieselben errathen. Dem mächtigen Einflüsse gegeniiber, den die zwei Richtungen auf das religiöse Leben bereits ausgeübt hatten, konnte die Versammlung in der Behandlung dieser Streitpunkte keine dnrchgreisende Schritte thun. Im Principe nahm man die Entscheidnngen der hillelitischen Richtung als Norm an; hinsichtlich der Praxis hingegen räumte man auch der gegnerischen Richtung Autorität ein, wenn auch unter dem hinzugefügten, befehlähnlichen Wunsche, in der Praxis strenge Consequenz zu beobachten (vgl. Chullin 48 b und Parallele). Nur in sehr äußerst wenigen Fällen wagte man irgend eine Bestimmung außer Kraft zu setzen. Diese Rücksicht war bezüglich der einflußreichen Schulen geboten. Anders wird nran sich wohl den anderen bestehenden Differenzen gegenüber verhalten haben. Hier war weniger Nothweudigkeit für Schonung vorhanden. Außer in denjenigen zweifelsohne sehr wenigen Fällen, wo die eine oder andere Meinuugs- Verschiedenheit ebenfalls zu tief in dem praktischen Leben Wurzel gefaßt hatte, wird man sonst wohl entweder vermittelst Stimmen- Mehrheit oder gegenseitiger Ueberzeugung die schwebenden Fragen zum Abschluß gebracht haben. Die Folgen der Synode übertrafen hei Weitem die Erwartungen, die der optimistischste Blick sich von ihr versprochen hatte. Es gelang ihr erstens vollkommen, den consequent und energisch sich entwickelnden gegnerischen Richtungen innerhalb des Judenthums jede Bedingung einer Fortexistenz zu entziehen. Hiermit war die nahe Gefahr eines Schisma's von dieser Seite her gänzlich geschwunden. Eins der erstrebten Ziele war demnach vollkommen erreicht, und zwar nicht nur für den Augenblick, sondern auch für die folgende tausendjährige Geschichte erreicht. Denn eine so weit gehende Zerklüftung des Judenthums, wie die vorsynodäle Zeit in ihrem Schooße barg, sah man später nie mehr. Die später abweichenden Systenre in der Gesetzesauslegung bewegten sich innerhalb des von dieser Synode gezogenen Kreises. Diese hatten nur die Bedeutung kräftigerer Entfaltung ein und desselben Prinzipes. Sie hatten daher nur Erweiterung und Stärkung desselben zur Folge. Jeder spätere Versuch, die gezogene Grenze zu überschreiten, endete damit, daß dessen Urheber, ohne im Entferntesten das Lebensmark des Judenthums zu beschä-