Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 20 (1871)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Der jerusalemische Talmud im Lichte Geiger'scher Hypothesen
- Date
- 1871-01-01
- Page
- Seite 134 (sequence 15)
- Language
- German
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134 Der jemsalemische Talmud an Beweisen hierfür; aus ihm wählt G. einen aus; der wird gewiß schlagend sein, vom Guten das Beste. 3. M. 21 wird dem Priester Verunreinigung mit Leichen untersagt, nur bei nachsten Anverwandten heißt es: לה יטמא. N. A. übersetzt nun: er soll sich verunreinigen (חובה), R. Jsmael (רשות) er darf sich verunreinigen. Da hat man sogleich den R. Jsmael, der seinen Genossen alle möglichen Freiheiten vindicirt. Aber auch diesen Beweis, können wir nicht gelten lassen; denn nicht blos an dieser Stelle, auch an nrehreren andern übersetzt R. A. das Futur mit : ״er soll", und R. I. mit: ״er darf". וקנא את אשתו da lehrt ר״י רשות und לעלם בהם תעבורו ,ר״י רשות ר״ע חובה; ר״ע חובה. Man sieht also, es ist, wie R. Papa und ein Anderer (Sota 3) richtig vermuthen, eine Divergenz in der Jnterpretatioir des Futur, und die ״priesterlichen Interessen" haben damit gar nichts zu schaffen. So sind die Beweise geartet, die Geiger für seine These bringt. Geben sie ihm eür Recht, auf Frankel mit Steineu zu werfen, und immer wieder auf diesen Jsmael zurückzukommen? (was übrigens zu Gunsten des Frankel'schen Werkes zeugt, da G. diesen Tadel nicht so zerfetzt hätte, wenn er noch etwas anderes hätte Vorbringen können). Dieses Recht wird noch zweifelhafter, wenn wir sehen, wie schwere Mißverständnisse ihm bei den leichtesten Talmudstellen passiren. Der Aufsatz enthält auch eine Digressive über Samuel, zu dessen Charäkterisirung die bisher noch ganz unbekannt gebliebenen Aussprüche über die messianische Zeit und über die Rechtsgiltigkeit staatlicher Verordnungen beigebracht werden. An ihn: wird auch, und gewiß mit Recht, eür muthiger, selbstvertrauender Rechtsinri gerühmt. G. beschränkt sich wieder auf einen Fall zum Beweise. Und wieder ist seine Wahl eine unglückliche. Hillel hatte, gedrängt von den Ansprüchen eines verwickeltern merkantilischen Verkehrs das Prosbul eingeführt, damit die Schulden im Erlaßjahre nicht verjähren. Ueber diese Vorschrift äußert sich Samuel ״r ״Dieses Prosbul ist ein Uebergriff der Richter, hätte ich die Macht, ich würde ihir aufheben." Diese Stelle, für sich allein betrachtet, was folgt aus ihr? Prosbul ist ein Uebergriff der Richter, Hillel zeigte zu viel Muth, zu viel Selbstvertrauen, als er das biblische Grundgesetz wenn auch indirekt modificirte; das Bibelwort hätte diesem heiliger sein sollen >