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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 2 · p. Seite 82

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 2
Article
Der erweiterte Gebrauch der Causativ-Formen
Date
1871-01-01
Page
Seite 82 (sequence 5)
Language
German
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82 Eine Bemerkung zur hebräischen Grammatik: Kal-Form ist חתאו statt תחוו. Das Hiphil von חוי hat nicht blos התוה, sondern auch התאויתם Num. 34, 10 mit eingeschobenem א (wie תאשם von והתויתם (שמם; es ist keinesweges Hitpael von אוה oder תאה. Die Bedeutung ist: ״Ihr sollt Zeichen zur Bestimmung der Grenzen machen". Heißt in Zeichen, so wurde es in derselben Bedeutung wie אות gebildet, das sich verbal nicht bequem behandeln läßt. Und davon wurde das Hiphil החוו gebildet im causativem Sinne ״Zeichen geben lassen". Ps. 78, 41: וינסו אל וקדוש ׳שהא?' התוו. Die Bedeutung ״bereuen machen" paßt durchaus nicht zum Parallelismus וינסו. Interessant ist die Wahrnehmung des erweiterten Causalbegriffes an dem Verbum הניר. Es kommt bekanntlich nur im Hiphil vor. Man kann die Bedeutung einfach von נגה ableiten: vergegenwärtigen, und braucht dabei nicht das Arabische oder Syrische zu Hilfe zu nehmen. Es bedeutet eigentlich, etwas anderswo in der Vergangenheit oder Zukunft Vorgegangene ״gegenwärtig machen, erzählen, melden, auch angeben, verrathen". Nun kommt dieses Verb, auch in verstärkter Causativ-Bedeutung vor Hiob 31, 37: מספר צערו אגירגו. Das. 20, 4 אח מי הגדת מלין. Dadurch erhalten wir den richtigen Sinn von Jer. 20, 10 הגירו ונגיהנו, der, meines Erachtens, bisher verkannt wurde. Das Verstündniß der Wirksamkeit Jeremia's und seines Verhaltens gegenüber dein Hofe, den verschiedene Volksklassen und seinen Freunden oder Verwandten hängt wesentlich von der richtigen grammatischen Auslegung dieses Verses ab. In der Regel wird dieses הגיהו genommen: ״Gebet an und laßt uns ihn angeben". Aber diese Auffassung ist wunderlich! Jeremia hat stets öffentlich gesprochen, im Vorhofe des Tempels oder am Thore desselben, oder im königlichen Palaste oder, wenn an einem abgelegenen Orte, so pflegte er Zeugen mitzunehmen. Gerade die Ermahnung, an welche sich die in Rede stehenden Verse anschließen, hielt er im Thale Ben-Hinnom in Gegenwart einiger Aeltesten des Volkes und der Priest e r. Seine Strafandrohungen sprach er laut und nachdrücklich für Alle, die sie hören wollten; er schonte keinen Stand, sobald er in demselben sittliche Fäulniß bemerkte, das Königshaus, die

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