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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1871-01-01 · Heft 2 · p. Seite 73

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
20 (1871)
Issue
Heft 2
Article
Einiges über Ursprung und Bedeutung des Traktates Edojoth
Date
1871-01-01
Page
Seite 73 (sequence 15)
Language
German
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Einiges über Ursprung und Bedeutung des Traktates Edojoth. 73 würde, bei richtiger Erwägung des oben Auseinandergesetzten über den Zusammenhang unserer mit der auf sie direkt folgenden Mischnah, es bald eülleuchten, daß das Zeugniß der Tosephtha hier nicht maßgebend sei. Dazu kommt, daß der Tosephthatext Spuren einer vermeintlich verbessernden Hand trägt. Das das Zeugniß der Weber einleitende Wort מעשה zerreißt den inneren Zusammenhang zwischen diesem Faktunt und der in dessen Folge getroffenen Entscheidung. Nach sonstigen Analogien läge dem in der Tosephtha so eingeführten Berichte die Absicht zu Grunde, die aus gewissen Gründen, im ganz anderen Verbände und Anlaß getroffene Entscheidung durch ein maßgebendes, bei anderer Gelegenheit stattgefundenes Faktum zu bestätigen. Eine solche Absicht aber hätte hier schlechterdings keinen Sinn. Wann sollte auch dieses Faktum vorgefallen sein? Vor der synodalen Entscheidüng? Aber zu welcher Zeit denn? Zu Lebzeit der zwei in den betreffenden Punkten differirenden Schulhäupter? Unmöglich. Denn dieselben würden dann nothwendig das vernommene Zeugniß entweder glaubwürdig oder falsch gefunden haben. Im ersteren Falle hätte ihre Differenz natürlich keinen Existenzgrund mehr; im letzteren wäre das Zeugniß nicht im Stande gewesen, den mindesten Einfluß auszuüben. Für die Synode wäre auch nicht im Entferntesten ein Grund vorhanden gewesen, auf ein Zeugniß zurückzukommen, das von den größten Autoritäten, die überdies als Schüler von Schemaja und Abtaljon mit deren Ueberlieferungen eben so gut als irgend Jemand vertraut sein mußten, als falsch erklärt worden war. Oder sollten die גרדיים erst nach dem Tode jener Schulhäupter ihr Zeugniß abgelegt haben? Aber welcher Gerichtshof, oder welches Tana'tmcollegium hätte der entschiedenen Meinungsverschiedenheit gegenüber, die von den zuverlässigen Schülern des Schemaja und Abtalion mit aller Kraft aufrecht erhalten wurde, der Aussage zweier gewiß weniger befugter Zeugen Vertrauen schenken mögen? Eben so wenig kann das Faktum nach der synodalen Entscheidung gesetzt werden. Denn wozu sollte die Bestätigung eines Gegenstandes von Seiten späterer Autoritäten (וקיימו את דבריהם) dienen, der von einer solchen Autorität als die Synode war, schon längst endgültig festgesetzt war? Und dann, welchen Sinn würde die hieraus gezogene Moral haben אין לך אומנות ירודה . . . אלא מה אבות

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