Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 19 (1870)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Beleuchtung einer angeblich inhumanen Lehre im Talmud
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 489 (sequence 9)
- Language
- German
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Beleuchtung einer angeblich inhumanen Lehre im Talmud. 489 diesen Stellen geht die Bedeutung von מעלין und מורידין unzweifelhaft hervor. In diesem Sinne muß auch unsere Boralta genommen werden; dann erhält sich ihre rechte Bedeutung und verliert ihren inhumanen Schein. הנכרים ורועים בהמה רקה לא מעלין ולא ״ ,מורירוןNichtjuden und Hirten stellt man nicht an, setzt sie aber nicht ab (wenn sie eine Stellung inne haben). אבל המינין והמסורות והמומרים מורירין ולא מעלין, aber Judenchristen, Angeber und Apostaten setzt man ab und stellt sie gar nicht an". Das ist der einzig richtige Sinn dieser Stelle; sie ist ein Anstellungsgesetz für Aemter in Judäa. Es müßte allerdings untersucht werden, welche Aemter es in Judäa nach dem Verlust der Selbstständigkeit durch die Römer gegeben hat, welche auch von Heiden ausgeübt werden kannten. Selbstverständlich kann dabei nur von städtischen Aemtern die Rede sein. Die in der talmudischen Literatur zerstreuten Notizen über Aemter und Beamte sind noch nicht gesammelt und noch weniger kritisch benutzbar gemacht. Unverkennbar ist es, daß in Judäa das Richteramt von dem Administrationsamt getrennt war, eine wohlthätige Scheidüng, die sich bekanntlich in Europa erst allmälig Bahn brach. Von den Richtern heißt es: Derjenige, welcher sittliche und religiöse Tugenden besaß, wurde zuerst zum Richter in seinem Wohnorte ernannt und dann nach und nach zu den synhedrialen Commissionen in Jerusalem und zum Mitglied des großen Synhedrin befördert (Tosifta Synh. 11): כל טי שהוא הכם ועניו ושפל (רוח) וירא חטא ופרקו טוב ורוח הכריות נוחה עליו עושין אוחו דין בעירו. משנעשה ריין בעירו מעלין ומושיכין אוחו בהר הכיח משם מעלין אוחו בחיל משם מעלין ומושיכין בלשכת הגוית. — Von den städtischen Aemtern findet man, daß sie aus einem Collegium von sieben und dann wieder, daß sie aus einem Triumvirat bestanden. Die sieben Notabeln der Stadt, שבעה טובי העיר werden öfter im Talmud erwähnt (Megilla IV u. a. St., Josephus jüd.