Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 19 (1870)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Beleuchtung einer angeblich inhumanen Lehre im Talmud
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 485 (sequence 5)
- Language
- German
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Beleuchtung einer angeblich inhumanen Lohre im Talmud. 485 an einem Nichtjuden talmudisch-halachisch beurtheilt wurde. Aus der Zeit der Selbstständigkeit des jüdischen Staates unter den hasmonäischen Fürsten hat sich keine Halacha darüber erhalten. Unter Herodes und den römischen Procuratoren war die peinliche Gerichtsbarkeit dem Synhedrin entzogen. Es konnte sich also keine Praxis für einen solchen Fall sixiren. Alles, was sich in der. talmudischen Literatur über Beurtheilung eines Mordes an Nichtjuden findet, hat daher lediglich einen theoretischeu, so zu sagen scholastisch en Charakter. Inder Mechilta (Mischpatim 4) heißt es, anknüpfend an den Vers (Exod. 21, 14): ״Weirn Fernand seinem Nächsten auflauern wird, ihn mit Vorbedacht zu tobten, sollst Du ihn vom Altar nehmen, ihn hinzurichten", auf Nichtjuden habe dieses Gesetz keine Anwendung: (רעהו להוציא אחרים (נכרים. Isst b. Akiba scheint aber seine Verwunderung darüber ausgesprochen zu haben. Wie, sollte die sincutische Gesetzgebung es mit dem Morde an Nichtjuden so leicht genommen haben, leichter, als es vorher der Fall war? Ist doch der Mord nach dem sogenannten noachidischen Gesetze an Jedem ohne Unterschied der Nation strafbar? אפי בן עקיבא אומר קורם מחן תורה היינו מוזהרים על שפיכות רכזים לאחר מתן חורה תחת שהוחמרו הוקלו. Aus dem Schluß geht nämlich hervor, daß dieser Passus fragend und verwundernd zu nehmen sei. Er lautet nämlich: ״In Wahrheit hat man bestimmt, wer einen Nichtjuden tobtet, kann zwar von einem jüdischen Tribunal nicht zur Bestrafung gezogen werden, aber der Himmel hat sich die Bestrafung desselben Vorbehalten": באמת אמרו פטור־ מדיני בשר ודם ודינו מסור לשמים. Auch in Bezug auf Juden kommt diese Formel häufig vor, wenn die Competenz des Gerichtes zweifelhaft ist, daß die Strafe für das Verbrechen dem Himmel znfalle: פתור מדיני אדם וחייב בדיני שמים, z. B. wenn Jemand den Tod indirekt veranlaßt. — Jedenfalls ist es entschieden, daß selbst die talmndische Theorie beit Mord an einem Nichtjnden, direkt oder indirekt begangen, als ein schlveres Ver-