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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1870-01-01 · Heft 11 · p. Seite 484

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
19 (1870)
Issue
Heft 11
Article
Beleuchtung einer angeblich inhumanen Lehre im Talmud
Date
1870-01-01
Page
Seite 484 (sequence 4)
Language
German
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484 Beleuchtung einer angeblich inhumanen Lehre im Talmud. von Akko (Baba Kama VII babil. p. 79 a). Aber die Mischna giebt keinesweges dabei an, daß Hirten todeswürdig wären. Noch mehr, sie zählt Hirten nicht einmal unter Diejenigen, welche untauglich zum Zeugniß und zum Eide sind. Erst in einer jüngeren Bora'i'ta heißt es, man habe zu den Untauglichen für Zeugniß auch hinzugefügt: Hirten, Steuerpächter und Zöllner (Synh. p. 25 b): תנא עוד הוסיפו עליהן(על פסולי ערות) הרועים הגבאין והמוכסין. Auch dabei ist nicht erwähnt, daß Hirten todeswürdig wären, eben so wenig wie die Zöllner, welche bekanntlich in der öffentlichen Meinung sehr geächtet waren, und mit den Sündern auf eine Linie gestellt wurden. Noch mehr, selbst Gewissenhafte haben sich über das Verbot, Kleinvieh zu halten, hinweggesetzt, ohne für besonders straffällig zu gelten. R'Simon aus Schisor erzählt: ״Mein Vaterhaus gehörte zu den Reichsten in Obergaliläa und es ist verarmt, weil es Kleinvieh gehalten hat utib sich noch eine andere Unzukömmlichkeit zu Schulden kommen ließ (Tosiftä Baba Kania Vit, Babl. das. p. 80, Jerus. Sota p. 24 a): אמר ר׳ שמעון שוורי מבעלי בתים שבגליל העליון היו כיח אבא ומפני מה חרבו שהיו דנין דיני ממונות באחר ומגרלין בהמה דקה. Noch weniger zulässig ist die anioräische Erklärung unseres Textes in Bezug auf נברים Nichtjuden. Es sollte also talmudisch gestattet oder gar geboten sein, einem ganz unschuldigen Menschen nichtjüdischer Abkunft, wenn er sich in Todesgefahr befände, die Mittel zur Rettung zu entziehen? Das ist unmöglich. Als Gesetz ist die Bestimmung der Boräita ausgenommen, daß man verpflichtet sei. Arme nichtjüdischer Abkunft gleich jüdischen zu ernähren (Gittin p. 61 a und Tosifta das. 111) מפרנסין עניי נכרים עם עניי ישראל וכף, auch Kranke zu besuchen, also auch zu heilen. Mag das Princip sein, welches auch immer, so lautet doch die Vorfchrist, daß man Heiden oder Nichtjuden in ihrer Noth beispringen soll, um ihr zu steuern, was doch die Pflicht involvirt oder noch steigert, Todesgefahr von ihnen abzuwenden! Die Frage ist allerdings noch nicht untersucht, wie der Mord eines Juden

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