Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 19 (1870)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Biographie Agrippa II.
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 440 (sequence 8)
- Language
- German
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440 Biographie Agrippa II. war in den Augen eines Abkömmlings des Herodes im Laufe der Zeit gar kein Verbrechen mehr. Er scheint alle Hebel der Hofintrigue angesetzt zu haben, um seine Vettern aus dem Sattel zu heben. So erreichte er denn den Besitz des Mrstenthumes seines Oheims, mit dem das Recht der Ein- und Absetzung der Hohenpriester und die Aufsicht über den Tempel zu Jerusalem verbuuden war. Josephus legt einen dichten Schleier über diese Ereigniste, er setzt den Tod des Herodes und die Thronbesteigung Agrippa's ruhig ohne jede Verbindung neben einander, als zwei von einander innerlich ganz unabhängige Thatsachen, als ständen beide nicht im geringsten Causalnexus. Er sagt an der einen Stelle: *) xal reXavza 70 r ßCov ‘IJiHmhjc, ö %ov /isydXnv :laßt- Xiw$ *Ayqinna. ääeXfpog, öyäom rov KXaväcov KaCaaqog aqx^g erst, xaraXinrnv tqslg vlovg, yAqcßzoßovXov fiev vno vtjg nqo'i- Tfjg amov texdivra yvvaixog, ix BeqsvCxrjg äe rrjg %aSsX<pov d'vyarqdg BsqvcxCavov xal ‘Yqxccvov; zy v 6' aq%i[V xvzov KXaväoog Kalaaq yAyq Cnnq. vsozsjo) SC- Sm<n. Und an der andern Stelle 2) ist er noch kürzer: Mem äh zov cHquäov zeXevzrjv, og rjq'ge zrjg XaXxCäog, xaCXißrr^ßi KXaväiog sog zijv ßacfcXeCav zov &eCov zov *Ayqmnav vtoz־Ayqinna. Es ist offenbar, daß Josephus hier einen Punkt dunkel und unaufgeklärt lasten will. Das Mittel, durch welches A;rippa seine Candidatur dem Kaiser empfahl, mag die Erwägung gewesen sein, daß er der geeignetste Agitator für die römische Sache in Judäa sein könne; denn schon des hohen Ansehens seines Vaters wegen würde man auch seinen Worten gern Gehör schenken. Claudius begriff bald, daß die Jnteresten seiner Herrschaft durch die Einsetzung des Agrippa nicht geschädigt würden, daß vielmehr Letzterer, auch als Fürst von Chalcis, noch der römischen Jurisdiktion unterstände, und außerdem bot sich ja hier wieder die Gelegecheit, ') Arch. XX, 5, 2. s) bell. jud. II, 12, 1.