Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 19 (1870)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Biographie Agrippa II.
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 437 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2829132-2829388-2829399-2865441--13023-2865457- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Biographie Agrippa II. 4S7 den mindesten Zwang anthun wolle, und weil er hoffe, daß er sich dadurch den Dank des Herodes (von Chalcis) und des jüngeren Aristobul (des Sohnes des Letzteren), denen er von früherher verbunden sei, erwerben könne. Schließlich bemerkt er noch, daß er auch an Fadus in diesem Sinne habe Instruktionen ergehen lassen. Soweit ist Alles in Ordnung. Das Faktum an sich steht unzweifelhaft fest; denn Josephus erzählt Arch. XV, 11, 4 die Thatsache ebenso wie hier Arok. XX, 1, 1 und 2. Aber das Decret selber bietet einige Schwierigkeiten dar, auf die auffallender Weise noch nicht aufmerksam gemacht ist. Die Ueberschrift und Jahresangabe desselben lautet nämlich nach der H a v e r c a m p s ch e n Ausgabe, der sämmtliche neuere folgen: Kiavi'jiog KaZoao reoimrixöc, (hj!tci0yj,x'tjc; ißovGing m 70-11tuöv, vnmog armdeiiciyiitvog ro ri-rnomr, avrox 00:1:0)0 10 Sixctxov, TtarrjQ rcaroiSo-, ' feooc>o?:rinriZv uo'yovrtc, ßovXfj, ’IovSau»v navn i'dvsc %<uqsiv. Alle diese Angaben weisen übereinstimmend auf das Jahr 50—51 n. Chr. hin. Claudius war 47 n. Chr. zum vierten Mal Consul gewesen und war 50—51 zum zehnten Mal Imperator. Trotzdem trug sich die Begebenheit unter Fadus zu, der höchstens bis 47 fungirt haben kann, wie aus Vergleichung der Stellen bei los. Arob. XX, 5, 2 und doll. juä. II, 11, 6 hervorgeht. Dort wird nämlich erzählt, daß Tib erius Alexander auf Fadus gefolgt, und bald darauf im achten Jahre des Claudius, d. h. i. I. 48- 49, Herodes von Chalcis, des verstorbenen Agrippa I. Bmder, gestorben sei. Hieraus folgt zu gleicher Zeit, daß dieser Herodes in einem Dekret vom Jahre 50 unmöglich als lebend aufgeführt werden konnte. Und nehmen wir die vor Havercamp gültige Leseart der Vulgata, so wird die Sache nur noch schwieriger; denn dann haben wir in der Ueberschrift selber Widersprüche. Jene Leseart lautet: KXavdtog Kalaao reo/uivixoc, Sr^aQ- '/,txrjg ißovaing, 7 10׳n.j.1mov vmxwg (mod'£d'E1y1.1irog, ro rtmq-