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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1870-01-01 · Heft 8 · p. Seite 358

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
19 (1870)
Issue
Heft 8
Article
Halachah-kritische Forschungen
Date
1870-01-01
Page
Seite 358 (sequence 4)
Language
German
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358 Halachah-krrtische Forschungen. genannten אמורים angedeutet findet. Und dies ist es auch wohl, womit er sich das sonst Auffällige zurechtlegt, das der besprochene Satz wegen seiner in's Auge fallenden, beinahe wörtlichen Wiederholung der letzten Hillel'schen Halachah (גירי וחרורי זכו׳ כלם מותרים לבא זה מה) bietet. Ganz consequent sieht er auch in ר׳ יחורר,אומר das Verbot der gegenseitigen Verschwägerung der verschiedenen nrakelhaften Bestaudtheile. Das Einzige, worüber er sich im Unsichern befindet, ist, ob R. Juda das Verbot auf die Vermischung dieser Bestaudtheile beschränkt, oder ob er dasselbe auch auf die .Individuen ein und desselben Bestandtheiles ausgedehnt wisse!: wolle. Die Erörterung dieser Frage bildet den Gegenstand der so dunkeln Discussion. Zu dieser Dunkelheit trägt nicht wenig der Umstand bei, daß auch hier die Frage nicht in einen Begriff zusammengefaßt, sondern in dessen concreter Erscheinung zur Entscheidung vorgelegt wird. Zuerst wird die Frage gestellt, ist nach N. Juda auch zwischen ממור und ממורת eine Eheverbindung unerlaubt? Die Bejahung derselben, wie sie eine andere Halachah von demselben Tanaüen ausdrücklich giebt, entscheidet zwar die gestellte concrete, aber durchaus nicht die hinter dieser speciellen Frage liegende prinzipielle. Denn als Grund des Verbotes in dem speciellen Falle giebt die Halachah selbst: ״damit die Bastarde von dem Erdboden hinweg verschwinden." Wie ist es nun mit den. andern Bestandtheilen, bei denen doch ein Ausrottungsmotiv, wie N. Juda es bei Produkten der Blutschande begreiflich findet, undenkbar ist? Wiederum findet dieser Gedanke in einer concreten Frage seinen Ausdruck. ״Wie verhält es sich mit der Ehe zwischen einem Ammoniten und einer Ammouitin" (ורכווחה עמוני לא ישא עמונית)? Die Wahl dieses concreten Falles entspricht aber noch weniger, als der erste, dem beabsichtigten Zwecke. Denn eine Ammonitin steht nach R. Juda in ehegesetzlicher Hinsicht bis auf einen einzigen Punkt einer Jüdin völlig gleich; ein ammonitischer Proselyte hingegen ist in derselben Hinsicht ganz von der Gemeinde ausgeschlossen: die Frage beruht demnach auf eurem zweifachen Jrrthum. Die Ungesetzlichkeit einer solchen Ehe kann keinen Augenblick eurem Zweifel unterliegen; und gesetzt, dies wäre wohl der Fall, so würde dann eine solche Frage, in Nücksicht auf ihre augenblickliche Absicht, hier nicht am Platze sein. Mit deren Errtscheidung soll ja eigentlich die Frage

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