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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1870-01-01 · Heft 7 · p. Seite 307

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
19 (1870)
Issue
Heft 7
Article
Halachah-kritische Forschungen
Date
1870-01-01
Page
Seite 307 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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Halachah-kritische Forschungen. 307 daß die Quellen, die den babylonischen Amoraim zu Gebote standen, sich nicht allein äußerlich von denen unterschieden, die in der Tosephthah-Sammlung ausbewahrt sind. Wir haben gesehen, wie und warum die Tosephthah systematisch die Erwähnung des Falles von שני לאוין überhaupt meidet und nur, ein Mal ausdrücklich, das andere Mal implicite von עבירה שיש בה ב׳ לאוין spricht. Nun enthält das Boraithah-Citat augenscheinlich dieselbe Bestimmung, die in der ersten Halachah in der Tosephthah mitgetheilt wird; und doch ist der gewählte Fall שני לאוין überhaupt. Dieser Erscheinung liegt niehr als ein bloßer Redaktionsunterschied zu Grunde. Die anderen mehrfachen Abweichungen, die sich in den Quellen in den mitgetheilten Satzungen über die Geißelung vorsinden, ließen sich allerdings aus Nedaktionsverschiedenheit zurückführen. So möchte es sich mit folgender Gesetzesbestimmung verhalten. Boraitha: אמרוהו לכשילקה קלה פוטרין אוחו, לכשיצא מבית רין קלה מלקין אותו, ולא עור אלא אפילו קלה בתחילה מלקין אותו שנאמר והבהו ונקלה ולא שלקה כבר בבית דין (Makkoth 23 a); Tosephthah: מלקין אותו שאם (nicht אמרוהו שאם לוקה וקלקל אין (הן ונקלח (nicht יצא מבית רץ וקלקל מלקין אותו שנאמר והכהו (הכה תכה אם משלקה קלקל אין מלקין אותו («. a. O.). Daß beide Quellen ein und dieselbe Satzung iur Auge haben, leuchtet sogleich ein. Die sehr bedeutenden Abweichungen in der Fassung dürsten aber wohl nichts mehr als dies, nur Aeußerlichkeiten sein. Unser Fall aber setzt entschieden innere Gründe für die Abweichungen voraus. Ebenso dürfte die Art und Weise, wie eine andere Halachah in den Quellen abweichend mitgetheilt wird, einen ähnlichen, liefern Grund haben. Die günstigen Folgen, die das Prinzip der gleichzeitigen Bestrafung bekanntlich für den Schuldigen hat, beschränkt sich nicht auf den mehrmals besprochenen Punkt. Der unter der Vollziehung der Strafe eintretende Unfall der Beschimpfung (קלה) erwirkt die völlige Erlassung der verhängten Geißelung. Nach den Quellen findet diese Gesetzbestimmung bei gleichzeitiger Bestrafung mehrerer Uebertretungen auch auf die folgende Geißelung Anwendung. Diese Satzung folgt in der Tosephthah direkt auf und in Verbindung uiit der oben besprächeneu Erörterung R. Josö's und lautet: לפיכך אם קלקל אהת אין מלקין איתו (nicht מהם). Wie dies aus der Erörterung folgt, ist nicht schwer zu ersehen. Eben in der Statthaftigkeit der gleich- 20*

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