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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1870-01-01 · Heft 7 · p. Seite 305

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
19 (1870)
Issue
Heft 7
Article
Halachah-kritische Forschungen
Date
1870-01-01
Page
Seite 305 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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Halachah-kritische Forschungen. 305 in beiten sich dassellist offenbaren würde, die fraglichen Versahrungsweisen werden als unstatthaft bezeichnet. Die zweite soeben anseinandergesetzte Frage hat die erste der ans der Tosephthah angezogene Halachah, die erste Frage hat die zweite Halachah znm Gegenstand. Die allgemeine Fassung der letzten Halachah aber wäre geeignet, Mißverständniß hervorzurnfen. Um diesem vorzubettgen, sieht sich 91. Jose veranlaßt zu constatiren, daß nur int betreffenden Falle (בערות ובהתראה אחת) die gleichzeitige Bestrafmtg nicht anwendbar sei; sonst aber (אב?* בבי עריות) stehe das Princip der Eittheit mehrerer Uebertretnngen fest (אומרין אותו אפילו בג' u. s. w.). Des Grundprincipes geschieht also endlich Erwähnung, wenn auch, tote nicht ans dem Auge zu verlieren ist, auf indirecte Weise und gleichsam nothgedrnngen. Nothgedrungen; denn, man beachte es wohl, R. Josö kehrt eben die für den Schuldigen nachthetlige Seite des Grundprincips hervor: man dürfe denselben einer die Grenze der gewöhnlichen Geißelnttg überschreitenden Strafe unterzieheit (אומרין אותו אפילו בב). Der Grund dieser Betomtng liegt auf der Hand. Durch Hervorhebung dieser mit dem Wortlaute des Satzes אין אומרין אותו יותר 012׳ scheinbar in Widerspruch stehenden Behauptung sollte eben diesem die Mißverständniß veranlassende Allgemeinheit abgestreift werden. Und so ist es begreiflich, warnnt in der Tosephthah, in der ersten Halachah ausdrücklich, in der anderit intplicite nur von עבירה שיש בה שני לאוון die Rede ist. Denn diese Frage und nicht das Grundprincip liegt beiden Halachoth zu Grunde. Es befremdet daher auch nicht ferner das gänzliche Schweigen hinsichtlich der oben besprochenen Bedingungen, von denen die Anwendung des Gruitdprincips abhängig ist. Unsere Mischnah, die, ivie auch sottst in der Regel, systematisch nach Möglichkeit an Inhalt ttnd Ausdruck der in den Quellen vorhandenen Halachoth fest hält und nur ttngern aus dem gegebeiten Kreise heraustritt, faßt die zwei Halachoth in Eine zweigliedrige znsammeit. Sie nimmt daher das Subsekt desselben (עכר עברה שיש בה ב׳ לאדן) zum Hauptgegenstande, weshalb sie auch die erste Halachah wörtlich herüber nimntt, nämlich attßer diesem Subsektsatze noch den Prüdikatsatz ואם לאו לוקח n. s. w. Dann fügt sie zwischen diese zwei Sätze das, an der ursprünglicheu Stelle zwar indirekt erwähnte, in Wirklichkeit aber wesettt- Sranl-l, MvnatSschiist. XIX. -. 20

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