Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 19 (1870)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Halachah-kritische Forschungen
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 303 (sequence 6)
- Language
- German
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Halachah-kritische Forschungen. 308 auch, was den letzten Satztheil der Mischnah betrifft, die Fassung אמדוהו שאין יכול לקבל מב׳ לוקה וחוזר dem Sinne entsprechender ולוקה als die gegenwärtige. Veranlaffung zu der dunklen und ungenauen Redaction gab hier eben der obenerwähnte Umstand. Man hat es hier nrit einer Conzentrirung zweier in verschiedener Verbindung überlieferter Halachoth, unter möglichster Beibehaltung des Wortlautes, gu thun. Die Halachoth haben sich in unserer Tosephtha erhalten und lauten: עבר עבירה שיש בה שני לאוין אין אומדין אומד אחר על שניהן אלא לוקה ומתרפא וחוור ולוקה (Makkoth, 4 6) und אין אומרין אותו יותר ממי דברי ר״י אמר ר׳ יוסי בר״א בעדות אחת ובהתראה אחת אבל בבי עדיות ובשתי התראות אומדין איתו אפילו בני ואפילו במאה «. s. w. (ibid. 7), Beim ersten Blick glaubt man in den zwei Halachoth einen Widerspruch zu finden. Ein näheres Eingehen jedoch entdeckt in demselben zwei gegenseitig sich ergänzende Momente ein und desselben Punktes. Beide aber setzen eine andere Halachah als ihre Grundlage voraus, die nrerkwürdigerweise in keiner der erhaltenen Quellen direkt mitgetheilt wird, obschon dieselbe durchaus nicht etwas Selbstverständliches enthält. Wir meinen nämlich die Halachah über die Statthaftigkeit der gleichzeitigen Bestrafung mehrerer Uebertretungen. Erklärlich ist diese Erscheinung nur, wenn man annimmt, daß ihre Gesetzlichkeit in der Praxis oder in der Ueberlieferung hinreichend bezeugt gewesen sei. Sonst wäre die Antwort rücksichtlich der Zulässigkeit eines solchen Verfahrens nicht so leicht gegeben. Denn der Grund, den der Pentateuch für die Grenzbestimmung der Geißelung ausdrücklich angiebt, lautet: ״damit. . . dein Bruder nicht beschimpft werde vor deinen Augen." (Deutron. 25, 3). Ist mit dem Ueberschreiten der bestimmten Grenze das Eintreten der Beschimpfung wahrscheinlich, so wäre es ungereimt, einen Unterschied machen zu wollen, ob die Geißelung die Folge Einer oder mehrerer Vergehen sei. Eine mit den Worten des Pentateuchs scheinbar so in Widerspruch stehende Gesetzesbestimmung muß unbedingt ihre Berechtigung in sich selbst gehabt haben. Auf welchem der beiden obengenannten Factoren die Gewißheit beruhte, läßt sich schwerlich ermitteln, ist aber auch augenblicklich ziemlich gleichgültig. So viel ist sicher, die Gewißheit bestand. Merkwürdig aber ist auch das Schweigen der