Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1870-01-01 · Heft 7 · p. Seite 295

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
19 (1870)
Issue
Heft 7
Article
Das Erdbeben in den Tagen Usia's
Date
1870-01-01
Page
Seite 295 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829388-2829396-2865243--12850-2865265
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Das Erdbeben in den Tagen Usia's. 298׳ peltes sagen. Erstens: Ihr pocht auf Eure Macht — Emori war mächtiger noch, ich habe es mit der Wurzel vertilgt. Zweitens: Wozu habe ich den Emori vor Euch ausgetrieben, und Euch sein Land gegeben, wenn Jhr's ganz ebenso treibet, wie jener. Ja noch schlimmer: ״Euch habe ich Propheten aus Eurer Mitte erweckt u. s. w., aber Ihr habt ihnen untersagt, zu prophezeihen" (ib. V. 11 und 12.) — (Hierbei hat der Prophet offenbar das gegen ihn erlassene Verbot, zu prophezeihen, worüber er selbst im siebenten Kapitel V. 13 und 16 berichtet, im Auge. Er kann demnach diesen Vorwurf noch nicht in der ersten gesprochenen Rede gemacht haben, sondern hat ihn wohl erst bei der schriftlichen Conception, die, wie aus den Worten שנחים לפני הרעש hervorgeht, m ind e st ens zwei Jahre später erfolgte, hinzugefügt 1). Der Hinweis auf Micha II, 6, der fast bei allen Cornmentatoren zu dieser Stelle zu finden ist, ist wegen des späteren Auftretens dieses Propheten nicht zulässig.) Nach solchem Eingänge, nach geschehener Vorhaltung der Sünden, nennt nun der Prophet im Folgenden das eigentliche Strafgericht, das die Unverbesserlichen treffen würde, das Erdbeben, und malt dasselbe (im 13. und den drei darauf folgenden Versen) mit allen daran sich knüpfenden unheilbringenden Folgen einer plötzlichen, doch nutzlosen Flucht. ״Siehe! Ich lasse erdröhnen den Boden unter Euch, wie der mit *) Daß die Propheten ihre Reden erst geraume Zeit nach dem mündlichen Vortrage niederschrieben, ist bei Keinen: so nachweislich, wie bei Amos. Erst nachdem er aus dem Reiche Israel, wo man ihm daS Weissagen verboten hatte, wieder nach Juda zurückgekehrt war, konnte er an die schriftliche Abfassung und Sammlung seiner Reden gegangen sein, denn, abgesehen davon, daß er dieses im Kapitel VII, 10—17 selbst erzählt, klingt das Andenken daran auch schon aus Stellen, wie die obige, II, 12, ferner aus V, 10 und 13 wieder. Nur so erklärt sich bei den Propheten das Einfließen späterer geschichtlicher Ereignisse in früher gehaltene Reden, spccicll bei Amos die Zeitangabe ״z w c i I a h r e vor dem Erdbeben" und manches Detail in der Schilderung des Erdbebens.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.