Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 19 (1870)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Einiges zur Erklärung der Mischna Megilla 4, 9
- Date
- 1870-01-01
- Page
- Seite 129 (sequence 5)
- Language
- German
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Einiges zur Erklärung der Mischna Megillä 4, 9. - 129 2) Die fleischliche Vermischung ist nicht blos »nt einer Molochpriesterin, sondern auch mit jeder andern Götzendienerin verboten. Denn ebenso wie dort die erzeugten Kinder dem-Feuerkult des Moloch preisgegebeu, so werden auch hier Götzendiener in's Leben gerufen und als solche auferzogen werden. Und auch hiefür hat inan in den! biblischen Ausdrucke eine Stiitze gefunden. Denn wenn auch das Wort להעביר im Hif.: preisgeben, weihen bezeichnet, so deutete man es dennoch, als ob לעבר Pi. gestanden hätte. Es ist also jedes ״Beschwängern", das die Geburt von Götzendienern zur Folge hat, verboten. Nur dadurch ist es erklärlich, daß der in Rede stehende Bibelvers (Lev. 18, 21) ohne Weiteres auf diese Halacha angewendet werden konnte. Vgl. bab. Megilla 253.תנא דבי ר׳ ישמעאל בישראל הבא על (׳ הגויה (הכותית) והוליד ממנה בן לע״א הכתוב מדבר, Die Halacha in dieser Fassung konnte, unbeanstandet als die richtige Auslegung des in Rede stehenden Bibelverses gelten; indem hierdurch nicht blos der Schrift sinn, sondern selbst der biblische A n s druck nicht im Geringsten alterirt wurde. Denn unter N i ch t i s r a e l i t i n (כותית ,גויה) kann auch die Molo chp r i e st e r i n, wie unter G ö tz e n d i e-n st (עבודת אליליה) auch der M olochdie n st verstanden werden. Ganz anders hingegen verhält es sich mit der Uebertragung dieses Bibelverses, wie sie in dem zweiten Satz unserer Mischna als sehr verpönt aufgeführt wird, nämlich ומורעך לא חתן לאעברא בארמיוחא. Hier ist nichts weiter enthalten, als das Verbot: ') Aehnlich hat auch jerus. Gemara z. St.: ר ישמעא- אומר וה שהוא pif?נושא ארמית ומעמיד ממנה בנים מעמיד אויבים למ. Jedoch ist zwischen diesen beiden Halachoth ein bedeutender Unterschied. R. Ismael in jerus. Gemara verbietet blos das Heirathen einer Nichtjüdin (Römerin); der Tanna (Schüler) des R. Ismael hingegen in babyl. Gem. hält ein solches Beiwohnen überhaupt, auch ohne vorangegangcnes Heirathen für verboten. Ferner, auch, daß in bab. Gemara das biblische Verbot (s. oben) so gedeutet wird, weil die unehelichen Kinder der Götzendienerin airhangen werden: in jerus. Gern, hingegen das Heirathen einer Nichtjüdin selbst in deni Falle verboten rvird, wenn der Mann die aus dieser Ehe entstehenden Kinder als Israeliten auferziehen will. Derm diese könnte,r unter Umständen ״als Feinde Gottes (Israels) heranwnchsen". Frontet, MvnoISschrist. XIX. 3. 9