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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1870-01-01 · Heft 3 · p. Seite 127

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
19 (1870)
Issue
Heft 3
Article
Einiges zur Erklärung der Mischna Megilla 4, 9
Date
1870-01-01
Page
Seite 127 (sequence 3)
Language
German
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Einiges zur Erklärung der Mischna Megilla 4, 9. 127 Satz des R. Josef in bab. Gemara fast mit Bestimmtheit anzusehen ist. Alles dieses zusammengenommen, läßt kaum einen Zweifel zu, daß (vgl. Chald. Wörterb. unter כני und עיריא) der in der Mischna ausgesprochene Tadel sich auf einen solchen Dolmetscher beziehe, der beim Vortrage der Jncestverbote (Lev. 18, 7 fg.) aus Scheu vor der Gemeinde die Suffix« der Schrift umdeutet, der z. B. V. 7 übersetzt ״die Blöße seines Vaters und seiner Mutter soll man nicht schänden; als ob die Worte des hebr. Textes gelautet Hütten ערות אביו וערות אמו לא יגלה. Dasselbe will auch R. Josef in seiner Erklärung besagen, übereinstimmend mit der aramäisch abgefaßten des R. Jona in jerus. Gemara. — Auf dieselbe Weise V. 8 fg. ״die Blöße des Weibes seines Vaters soll man u. s. w." — Eine solche Uebersetzung wird in der Mischna zwar als tadelnswerth, aber noch immer nicht als horrend dargestellt. Denn wenn auch eine Uebertragung gemißbilligt wird, welche den biblischen A u sdruck anders wiedergiebt, als er ursprünglich lautet, so wird doch hierdurch der Schrift sinn nicht geändert. Bleibt es sich doch hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmung gleich, ob Jemand übersetzt: die Blöße seines Vaters soll man nicht schänden, oder: die Blöße deines ... sollst du u. s. w. Ganz anderer Art hingegen ist eine Uebersetzung, die uns in dem zweiten Satze der Mischna vorgeführt wird: Werda sagt: von deinem Samen u. s. w. Hier erleidet sogar der Schriftsinn eine Umgestaltung, und die Verrückung der gesetzlichen Bestimmung ist derart, daß sie nicht blos als tadelnswerth erscheine, sondern auch daß der so Uebersetzende mit Anathenr zu bestrafen sei משתקין אותו בנזיפה. Hr. Räbb. Br. nimmt zwar meine Uebersetzung des ארמיותא durch ״Römerthum" an, versteht aber hierunter ״Beamtendienst" bei der ״römisch-herodianischen Regierung", so daß das Textwort מלכות רומי, מלך מלך gedeutet wurde. — Zur richtigem Auffassung der hier verpönten Uebersetzung dürfte als zweckdienlich erscheinen, hier einen einschläglichen Passus meines Aufsatzes im Jeschurun ed. Kobak, 4. Jahrg. hebr. Th eil S. 6 fg. in Kürze voranzuschicken: Der Kult des Moloch, dessen Zusammenhang mit der Mylitta (Naturgöttin)

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