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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 12 · p. Seite 567

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 12
Article
Die Asyle der Griechen und Römer verglichen mit der Zufluchtstätte des pentateuchischen Gesetzes
Date
1869-01-01
Page
Seite 567 (sequence 3)
Language
German
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verglichen mit der Zufluchtsstätte des pentateuchischm Gesetzes. 567 gewachsenen Geist nicht mehr faffcu und so sanken dieselben zu einem inhaltlosen Dienste zu den Aberglauben fördernden Handlungen herab. Der ursprüngliche sittliche Gehalts der die Asyle erfüllte, schwand und machte dem Gedanken Platz, daß es den Göttern schmeichle, wenn sie den: Flehenden Schuh gewähren, wenn selbst der Mörder, der mit der einen Hand den Oelzweig, mit der andern den Altar der Gottheit umschlang, nicht vergebens auf sie vertraute. Die unerläßliche Unterscheidüng Zwischen schuldig und nichtschuldig, der sittliche Gedanke der Läuterung ׳und Sühne war vergessen, die Asyle waren Sammelplätze von Mördern, Hochverräthern und säumigen Schuldnern geworden. Der sittliche Kern, der einer Institution allein Dauer verleiht und sie über die Vergänglichkeit hinaushebt, war den Griechen und Römern aus der Asyliustitution geschwunden, sie mußte untergehen, ' ja, es mußte als eine Wohlthat, als eine politische Nothwendigkeit angesehen werden, daß sie nnt erging. Ter heilige Ernst, die sittliche Strenge, durch welche der Hebraisraus einen solch wohlthuenden Gegensatz zum Heidenthume bildet, unterscheidet auch die Asylinstitution des pentateuchischen Gesetzes von der des Hellenismus und des ihm verwandten Römerthmns. Der Boden, aus dem die Asylemrichtung desselben emporwuchs, war der Grundsatz, daß erst die Absicht eine Thal zum vollendeten Verbrechen stemple und daß darum Derjenige, der ohne Vorsatz ein Menschenleben vernichtet, nicht des Mordes bezüchtigt werden darf. Nur einem. Solchen allein nahmen die Asyle auf und gewährten ihm dauernden Schutz. Zu Asylstälteu bestimmte das mosaische Gesetz den Altar in der Stiftshütte, später, als an die Stelle der Stistshütte der Tempel in Jerusalem trat, der Altar im Tempel; ferner die sechs fast in gleicher Entfernung von einander liegender: Zufluchtsstädte: Bezer, Ramoth in Gilead und Golan in Baschan jenseits des Jordan, und Kodes, Sichern und Hebron diesseits des Jordan, endlich die 42 den. Leviten zugewiesenen Städte. Der Altar und die Levitenstüdte besaßen aber nur ein beschränktes mtb bedingtes Asylrecht, nur den Priester, der auf dem Altäre zur gottesdienstlichen Funktion sich einfaud, machte derselbe unverletzlich. Jvab suchte am Altäre Schutz und wurde dennoch aus Befehl des Königs Salomo getödtet. Vor: einem zwei- oder dreifachen Jrrthume, bemerken die Erklärer, war Joab befangen. Er wähnte, der Altar in Schilo besitze Asylrecht, obgleich der Bundeslade tu Jerusalem schon eine dauernde Stätte gegründet war; er vergaß ferner, daß nur der Priester, der zur gottesdienstlichen guutttcu auf dem Altäre sich befand, un-

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