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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 12 · p. Seite 566

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 12
Article
Die Asyle der Griechen und Römer verglichen mit der Zufluchtstätte des pentateuchischen Gesetzes
Date
1869-01-01
Page
Seite 566 (sequence 2)
Language
German
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560 Die Asyle der Griechen und Römer mit der alten Einfachheit und Tugend dein Römer auch das Rechtsgefühl verloren ging, der römische Adel wie das Volk unter dem Joche entwürdigender Selaverei seufzte, der Hochmuth, Dünkel und Wahnwitz der Kaiser, so sehr jede Grenze und jedes Maß überschritt, daß sie göttliche Ehre forderten und eine feile, sclavische Bevölkernng sic ihnen and? zollte, wuchs die Zahl der Asyle im römischen Reiche immer mehr. Die Verbrecher suchten in den Tempeln, an den Statuen und Bildnissen des jedesmaligen Kaisers Schutz vor den! sie verfolgenden Arm der Gerechtigkeit, und es schmeichelte dem Dünkel der Kaiser, das göttliche Begnadigungsrecht zu üben, daß, wie die Tempel der Götter auch die ihren Namen tragenden Tenipel ihre Bildnisse und Statuen göttlichen Schutz verleihen sollten. Forschen wir nach dem sittlichen Motive der Asylinstitution bei den Griechen und Römern, so tritt uns neben dem Gedanken des Schutzes vor der rauhen Gewalt auch der tiefreligiöse Gedanke der Sühne als ein sittlicher Kern in derselben entgegen. Die Griechen, und mit ihnen auch die Römer, wurden von dem Gedanken beherrscht, daß die Seele des Getödteten den! Mörder zürne und es nicht dulden könne, daß derselbe sicher und ungefährdet an dem Orte verkehre, wo der Erschlagene gewandelt, die Seele des Gemordeten fordere, daß der Mörder die Stätte des Verbrechens meide, und der Fluch der Götter trifft das Land, wdlches den Mörder in seiner Mitte duldet. Die Nähe eines Mörders war verunreinigend, er befleckte Jeden, nüt dem er in Berührung kam, und die Asyle hatten die Bestimmung, den Mörder so lange zu beherbergen, bis der Zorn der Götter und des Gemordeten sich gelegt und sodann erst, nachdern ein Sühneakt vollzogen worden, ihn: die Rückkehr zu gestatten. Dieser Auffassung des Asyls kann ein sittlicher Gehalt nicht abgesprochen werden. Es sprach sich in ihr der sittliche Doppelgedanke aus, daß die Gottheit nicht für immer zürne, daß es selbst für die schwerste Schuld eine Sühne gebe, andererseits aber auch, daß es, mögen auch Jahre über die verübte Thal hingeflossen sein, eines Sühneakts bedarf, um Denjenigen zu reinigen, an dem eine Blutschuld haftet. Aber nur kurze Zeit war die Asylinstitution der Griechen von diesen! sittlichen Gedanken erfüllt. Die Gebrechen des hellenischen Geistes zehrten auch an ihr. Die Griechen waren ein mehr religiöses als sittliches Volk. An Religionsakten war das Griechenthum überreich; jede Handlung, ja jedes Gefühl und jede Empsindüng war bei denselben von religiösen Riten umrahmt, jede Tageszeit von Benediktionen eiugeleitet. Aber der Grieche war der kindlichen Religion seiner Jugend entwachsen, seine religiösen Formen konnten den zur Riesen-

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