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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 12 · p. Seite 560

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 12
Article
Lewis Way und seine Emancipations-Apologie
Date
1869-01-01
Page
Seite 560 (sequence 10)
Language
German
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560 Lewis Way Zerstreuung daraus entfielen werden, so kann nran voraussetzen, daß sie mit der Vergangenheit analog sein werden, und Paulus versichert uns in energischen Ausdrücken, daß ihre Wiederherstellung unschätzbare Wohlthaten für die Welt im Allgemeinen zurückfließen lassen würde (Römer-Brief X! 12). Man muß also die Juden als Fremde, Vorübergehende in den betreffenden Landen!, wo sie sich anfhalten, betrachten. Fremde jedoch, denen die christlichen Nationen den Genuß ihrer eigenen geistigen Gnaden schuldig und die noch fähig sind, mehrere bürgerliche und weltliche Vortheile zu gewähren und zu empfangen. Die Analogie der ersten Gefangenschaften und der Titel ״ernährende Väter", der den Herrschern in den letzten Zeiten der Kirche beigelegt wurden, bezeichnen als erste Pflicht, die Wohlthaten der Erziehung unter den Juden zu verbreiten. Wie ihre Beziehungen zu den Nationen, weit davon entfernt, mit ihrer nationalen Wiederherstellung aufzuhören, (S. 61. wichtiger und systematischer werden müssen, so ist es rathsam, daß sie sich mit den modernen Sprachen, mit dm Fortschritten der Künste und Wissenschäften, mit Ackerbau und Handel vertraut machen. Unr dieses Resultat zu erlangen, kann man Versteche anstellen, ohne irgend einen Angriff gegen ihren Nationalcharakter, oder einen Nachtheil gegen die Staaten, die sie bewohnen. Im Gegentheil, beide Partheien werden einen gegenseitigen Vortheil davon tragen, und es würde eine Art Entschädigung für die zahlreichen Eingriffe in die Gesetze der Menschlichkeit sein, welche man sich in ihrer Hinsicht erlaubt hat. Das׳ Gebot, welches den Israeliten gegen die Fremden vorgeschrieben ist, ist das beste und sicherste, das man annehmen kann. ״Wenn ein Fremder in Eurem Lande wohnt, thut ihm kein Unrecht, der Fremde, der unter Euch wohnt, sei, als wenn er unter Euch geboren wäre, und ihr sollt ihn lieben, wie Euch selbst, denn Fremde seid ihr gewesen im Lande Egypten (LeviUcus XIX, 33). Ein hier angewandter Ausdruck könnte Anlaß geben zu folgern, daß die heidnischen Fremden sonst zu allen Nationalprivilegien zngelassen wurden, aber es scheint, wenn man das Buch Exodus befragt, daß nur die Fremden, die sich dem Gebrauche der Beschneidung unterwarfen und das Osterfest hielten, allein an den Rechten der Eingeborenen theilnehmen konnten (Exodus XU, 48). Jetzt vertritt die Taufe die Beschneidung, daher können sich (S. 62.) nach der Autorität der Schrift Zweifel erheben über die Schicklichkeit oder die Pflicht, sie zu allen politischen Privilegien zuzulassen, so Lange sie

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