Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die religiösen Bewegungen der Gegenwart und das Judenthum
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 519 (sequence 12)
- Language
- German
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und das Judenthum. 519 Sätzen des Syllabus? Sie stimmt zum allergrößten Theile mit dem päpstlichen Verwerfungsurtheil überein. Sie unterschreibt nicht nur die Verwerfung der oben specificirten 17—18 Sätze, sondern auch aller derjenigen, die sich auf den politischen Liberalismus, auf Freiheit der Wissenschaft, der Kirche und Schule, Trennung von Staat und Kirche u. dgl. beziehen, und sie hat gegen die im Syllabus verworfenen Sätze über das Recht der Staatsgewalt in kirchlichen Dingen nur darum nichts einzuwenden, weil sie den Landesherrn als summus episcopus betrachtet nnd dem Cultusminister und den Consistorieu, vorausgesetzt, daß diese in orthodoxem Sinne streng gouverniren, gern jede Machtvollkommenheit und Erweiterung einräumt, sie würde aber, gleich dem Papste, im Namen der ״Freiheit der Kirche" dagegen protestiren, sobald diese Voraussetzung nicht mehr Zuträfe.v) Und wenn man dann noch eine Partie von Sätzen angemessen, aber nur in einem bis zwei Worten, ändert, statt ״katholisch" ״evangelisch" oder ״christlich", statt ״Decrete des heil. Stuhls" u. dgl. ״symbolische Bücher" setzt, oder auch wohl einfach den Spieß umkehrt, so bleiben nur etwa 17 Sätze übrig, welche die protestantische Orthodoxie nicht gleich der katholischen verwirft, das sind eben diejenigen, welche die specifischen Unterschiede zwischen beiden in Hinsicht auf Dogma und Kirchenversassung betreffen, und in der Fassung des Syllabus direkt auf den Protestantismus hinüber. Also, das orthodoxe Judenthum theilt mit dem orthodoxen Christenthum ') Man wende nicht ein, baß anch das Judenthum ein Eingreifen des Staates in seine inneren Religionsangelegenheiten abweisen müffe. (Wir sagen hier das Judenthum schlechtweg, weil in diesem Punkte wohl kein Parte!unterschied innerhalb desselben mehr obwalten wird, nachdem einige Leute, die vor 28 Jahren im Namen des Satzes דינא דמלכותא דינא dem Staate jedes Recht einräumcn wollten, vergeffen und verschollen sind.) Der Unterschied wird klar, sobald man die Frage so stellt: was würde wohl die protestantische Orthodoxie sagen, wenn die Staatsgewalt in entschieden dem Christcnthunl abgeneigten Händen läge, wenn die s. g. geistliehen Angelegenheiten etwa von — Juden verwaltet würden? Das Judenthum kennt eben den Begriff der ״Kirchengewalt", um deren Gegensatz zur ״Staatsgewalt" sich die ganze einschlägige Partei des Syllabus dreht, gar nicht. Das Lutherthum aber kennt und fordert ein ״Kirchenregiment" ebenso wie der Ultramontanismus.