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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 8 · p. Seite 382

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 8
Article
Der Prozeß Eisenmenger
Date
1869-01-01
Page
Seite 382 (sequence 5)
Language
German
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382 Der Prozeß Eisenmenger. der Heiligen gehört und der ordentlichen Obrigkeit nicht einbrächte, so soll er als Mitverhänger der Gotteslästerung an Leib und Gut gestraft werden, und deshalb habe er sich verpflichtet gesehen, das Buch zu veröffentlichen. Die h. Schrift wurde irr mannigfacher Weise erklärt; man wird jedoch zngeben, daß die angeführte Interpretation des ersten Verses in Levitieus Cap. 5 als Waffe gegen das Judenthum gebraucht, ganz eigenthümlich ist. Am 19. August 1700 machte der Bncher-Fiscal Franz Erasmns v. Emmerich dem Kaiser die Vorstellung, daß die angeordnete Begutachtung der Bücher viel Geld kosten werde. Zugleich berichtete der Rath zu Frankfurt, daß er in Folge der thränenvollen Bitten Eisenmenger's das Buch Hab« weiter drucken lassen, jedoch mußten Eisenmenger und der Drucker einen körperlichen Eid ablegen, daß sie sämmtliche Druckbogen dem Magistrate zur Verwahrung übergeben werden, bis das Buch erlaubt sein wird. Der Kaiser gestattete letzteres, doch blieb er fest dabei, daß, insolange das Gutachten zu Gunsten des Buches nicht erfolgt sei, dasselbe nicht ausgegeben werden dürfe. Nachdem dieses Urtheil feststehend war, suchten Eisenmenger und seine Freunde dahin zu wirken, die Gutachten über das Buch zu beschleunigen, da sie sich versichert hielten, daß Dieses zu ihren Gunsten auSfallen werde. Doch die Juden in Frankfurt wollten nicht daran gehen. Sie gaben an, sie seien nicht im Besitze der Bücher, aus welchen das Eisenmenger'sche Werk Stellen citirt. Zugleich lehnten sie es ab, das Geld zur Anschaffung der Bücher herzugeben, da nicht sie den Prozeß führen, sondern Wertheimber in Wien. Es zeigte sich da der Fluch, daß die Inden jener Zeit fernab von dem Strome der allgemeinen Bildung lebten. Sie waren nicht in der Lage, in der Sprache ihrer Feinde zu sprechen und mußten darauf verzichten, ein derartiges giftgeschwollenes Buch nach Gebühr zu brandmarken. Nun wurde Wertheimber, der die Klage führte, aufgefordert, dieselbe auf Grund des vorgelegten Buches zu begründen. Während die Frankfurter Juden den im Stiche ließen, der sich im Interesse einer Sache, die alle Juden betraf, annahm,

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