Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Tendenz und Abfassungszeit der letzten Capitel des Buches der Richter
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 367 (sequence 11)
- Language
- German
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des Buches ba־ Richter. 367 zugleich den feinen Wink zu verbinden genöthigt mar: ״Run aber möget Ihr Euch erheben und wieder stark fein, denn Euer Herr Saul ist tobt, und schon hat mich das Haus Juda zum König über sich gesalbt" (das, 7.). Wie günstig traf es sich nun für unseren Verfasser, daß auch Jabesch-Gilead bei jenem Gibeanischen Ereignisse eine Rolle — und zwar nicht die ehrenhafteste spielte! Mußte nun nicht grade in dieser beivegten Zeit die Erinnerung Jabesch-Gilead's an sein Benehmen bei Gibea ihm den Eindruck machen, wie etwa die Mahnung: Ihr habt schon einmal eine Sonderstellung gegen die Gemeinde eingenommen, lasset Euch nun nicht abermals zu Sonderbestrebungen Hinreißen, die geeignet sind, die Befestigung der königlichen Gewalt zu hindenn, und Euch einen zweiten Schandfleck anzuhesten! Eine gleiche Demüthiguug, ja eine stärkere noch, liegt endlich ftir Benjamin in der ganzen Erzählung überhaupt. Es mußte ihm schwer werden, nachdem dieses vielleicht schon vergessen gewesene Ereiguiß neuerdings ans Licht gezogen war, mit seinen Bestrebungen für das Saul'sche Haus sich hinter das Feigenblatt des Patriotismns und der Legitimität zu verschanzen. Es gelingt nicht leicht einem Volke, für einen Verfechter des Legitimitätsprinzips anerkannt zu werden, wenn es vor zwei Jahrhunderten noch Schutz- Herr genreiner Verbrecher gewesen ist. Liegt nun aber (wie nicht zu verkennen ist) in allen diesen Anklagemomenten Etwas, was die Empfindlichkeit Benjanrins und Jabesch-Gileads reizen konnte und — nach Menschenart — sie eher gegen als für den Plan unseres Verfassers einzunehmen geeignet war, so hat dieser doch andererseits mit großem Geschicke dafür gesorgt, daß seine Stacheln nicht zu tief eindrangen oder gar unheilbar verwundeten. Der Verfasser erzählte doch am Ende nur Geschichte; ihm kann man Nichts zur Last legen; nur die Zeit, die schlimme, in welcher die Schrift zur Veröffentlichung kommt, giebt ihr empfindliche Bedeutung! Wen kann man also mit Fug und Recht anklagen? — Der Verfasser thut aber