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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 8 · p. Seite 360

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 8
Article
Tendenz und Abfassungszeit der letzten Capitel des Buches der Richter
Date
1869-01-01
Page
Seite 360 (sequence 4)
Language
German
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360 Tendenz und Absassnngszcit der letzten Capitel meines Klagen aus. Da stellt sich bei einer Nachforschung über die Betheiligung am Kampfe heraus, daß Jabesch-Gilead vom Kampfe ferngeblieben mar. Dieser Umstand rettet aus der Verlegenheit. Zwar überzieht man Jabesch-Gilead (zur Strafe für sein Ausbleiben) mit einem Vernichtungskriege, aber die Jungfrauen läßt man am Leben und giebt sie, (die nicht in den Eid einbegriffen waren), den benjaminitischen Männern zu Frauen. Das weitere Bedürfniß an Frauen decken die Benjaminiten dann noch durch einen harmlosen Raubzug, welchen sie gegen die zn einem Feste in Siloh versammelten Jungfrauen ausführen. So endet die Darstellung nrit dem freundlichen Abschluß, daß ״Jeder zu seinem Stamme und seinem Geschlechts und von da zu seinem Erbe heimzog" (21, 24), woran dann nur noch, wie angeführt, die abermalige Bemerkung, daß damals kein König in Israel war, sich anschließt. Was den Vorgang an sich betrifft, so kann kein Zweifel obwalten weder über die Zeit, wann, noch über die Art, wie er stattfand. Tie biblischen Angaben sprechen sich darüber im Ganzen bestimmt genug aus. Zwar will Ewald (Gesch. d. B. I. 2 Ausg. II, S. 457 u. Anm. 2.) den Vorfall ״um die spätere Hälfte", nämlich der Richterzeit, oder auch noch ״tiefer herab" ansetzen. Indessen ich sehe keinen Grund, warum man nicht Berthe au (Buch d. Richter S. 214.) zustimmen könnte, der mit gebührender Rücksicht auf den 20, 28 genannten Pinehas b. Eleasar b. Ahron sagt: ״Demnach gehört unsere Erzählung den früheften Zeiten der im Lande Palästina wohnenden Gemeinde an". Ebenso urtheilt auch Bunsen (Bibelwerk V, S. 495.) von unserer Erzählung, daß ״sie ohne Zweifel in jene erste Zeit nach Josua's Tode gehöre, wo die Republik sich selbst zerstörte durch ein Zurückfallen in das ungebundene Leben der einzelnen Stämme und durch tumultuarische Entscheidungen der Rationalnersammlangen". — Was aber weiter die Art und Weise des Vorganges betrifft, so bedarf es auch darüber um so weniger einer prüfen-

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