Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die religiösen Bewegungen der Gegenwart und das Judenthum
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 332 (sequence 9)
- Language
- German
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332 Die religiösen Bewegungen der Gegenwart er ein Narr sei. Zweitens ״wenn ein Freisinniger rc.nun diese Behauptung ist mit alter Entschiedenheit (vulgo: חוצפה) schon tausendfach ausgesprochen, nicht nur von Theologen, sondert: auch von eommis voyageurs; das Judenthum hat dadurch keinen Schaden genommen. Drittens: wenn eine Gemeinde begehrt, daß die Erwähnung der Auferstehung ausgemerzt werden solle-; eine ״Gemeinde" (tu dem oben erklärten Sinne)? darüber kann G. ruhig sein! Dagegen sehen wir nicht ein, warum er sich gegen ״plumpen oder gelinden Zwang, der dem Freisinnigen die Berechtigung seiner Ueberzeugung verkümmern will," ereifert. Nur kein Prahlen mit einen: Martyrium! Im Gegentheil! Wem: eine Genossenschaft von ״entschieden Freisinnigen" bei jeden: Gottesdienst laut bekennen will: ״wir glauben nicht an Auferstehung," und wenn ihr Prediger jeden Vortrag ntit diesem Eolerum censeo schließen will — wer wehrt es denn?! Aber den Andern, welche den alten Glauben weiter bekennen und die alte Gebetform behalten wollen, wird man füglich auch nicht wehren können, und wenn mm beide Theile nicht nachgeben wollen, so können sie nicht länger einen gemeinschaftlichen Gottesdienst haben. Aber ebensowenig, wenn die Einen durchaus ״mit bloßem Kopfe" beten wollen, und den Andern dies ein horror ist! Es sind also nicht Dogmen und Theorien, welche Spaltung Hervorrufen, sondern die Praxis. G. betont das Erste, wir stimmen ihm darin bei; aber er verschweigt das Letztere! Dagegen wissen wir mit dem von I. aufgestellten Schiboleth: ״es giebt für den freisinnigen Theologen einen Markstein" rc. in der Cultusfrage auch nichts au Zufangen. Nein, der freisinnige Theologe hat das Recht, die äußersten Consequenzen seiner Idee!: zu ziehen, zu verwirklichen und — für seinen Privatgebrauch ein Gebetbuch ganz nach seinen Ansichten auszuarbeiten, auch für dasselbe Propaganda zu machen. Ist er aber Rabbiner, dann stellen wir ihm eine Regel auf, die freilich einfach genug, aber, leider, von sehr vielen Rabbinen vergessen oder übersehen worden ist: ״der Gottesdienst ist nicht für den Rabbiner, sondern für die Gemeinde da!" Schließlich gipfelt der Streit zwischetr G. und I. in den Ansichten über die Zulässigkeit der Vermittelung; und doch kann hier zwischen Beiden eine wirkliche Meimmgsdisserenz nicht obwalten, und der ganze Streit dreht sich — wir sprechen dies ungert: aus — um Worte. G. erkennt die Nothwendigkeit einer Vermittelung für die Praxis an, ״alleil: die vermittelnde Theorie und Theologie ist eine Lüge." Nun, welcher Ver-