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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 7 · p. Seite 309

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 7
Article
Die Asyle der Griechen und Römer, verglichen mit der Zufluchtstätte des pentateuchischen Gesetzes
Date
1869-01-01
Page
Seite 309 (sequence 3)
Language
German
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IRI
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der Zufluchtsstätte des pentateuchischen Gesetzes. 809 Institutionen der Wahrheit am Nächsten kommen und darum die meiste Beachtung verdienen. Sie erwarten nicht bloß von der messianischen Zeit die Wiederherstellung, sondern sogar die Vermehrung der Zufluchtsstätten (s. Sifri v. 12). Also selbst dann, wenn die ganze Menschheit von allen Schlacken geläutert, mit der unverbrüchlichen Treue in Befolgung der göttlichen Gebote die reinste Sittlichkeit Eigenthum der Menschheit geworden, selbst dann, wenn die menschlichen Leidenschaften vom Sittengesetz gezügelt, vom Willen beherrscht sein würden, soll die Institution der Asyle nicht bloß nicht überflüssig, sondern in größerem Maßstabe wieder eingeftihrt werden. Muß demnach nicht die vulgäre Auffassung, welche auch der mosaischen Asylinstitntion nur eine bedingte Berechtigung giebt, für die Zeit, in welcher die Menschen noch nicht den sittlichen Geboten sich beugen gelernt, eine falsche sein? Ein Vergleich der pentatenchischen Asylinstitution mit den verwandten Einrichtungen der heidnischen Völker wird dies mit überzeugender Klarheit erweisen. Indem wir den Maßstab sittlicher Strenge an die verschiedenen Asylinstitutionen legen, nach dem Geiste, der in dieselben hineingelegt worden, forschen, wird es leicht erklärlich werden, wie die Zufluchtsstätten der heidnischen Völker mit dem erwachenden Nechtsbewußtsein schwinden mußten, wie aber in der Mosaischen Zufluchtsstätte ein noch wenig erkannter sittlicher Kern verborgen liegt, der sie über den Wechsel der Zeiten erhebt, ihr einen unvergänglichen Werth verleihet. Unter den heidnischen Völkern erlangte die Asylinstitntion die vollkommenste Ausbildung und Anerkennung bei den Griechen. Das zur Bezeichnung einer Zufluchtsstätte gebrauchte Wort ״Asyl" drückt eben die Unverletzlichkeit eines Ortes aus. Nach griechischer Anschauung galt jedes Heiligthum und alles, was zu demselben gehörte, was Eigenthum des Tenrpels war, als unverletzlich. Bäume, die auf dem Eigenthume, auf dem Grund und Boden des Heiligthums wuchsen, durften nicht gefällt, die von denselben herabgefallenen dürren Zweige durften nur für das Heiligthum benutzt werden. Auf dem Grund und Boden des diktäischen Zeus ans Kreta durfte, wie aus einer aufgefundenen Inschrift zu ersehen, nicht einmal ein Zelt anfgeschlagen werden. Alles, was der Gottheit gehörte, sollte nur ihr allein geweiht sein. (Siehe Schönman, griechische Alterthümer). Diese Unverletzlichkeit der Tempel

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