Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Rabbi Israel Isserlein
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 270 (sequence 2)
- Language
- German
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270 Rabbi Israel Jsserlein. einzugehen und den Zuhörern die gesetzlichen Bestimmungen in der Feier des betreffenden Festes nahe zu legen und zwar, nicht nach der Ordnung im Tur, vielmehr nach den einzelnen Positionen im Asclieri und anderer Poskim. Aber auch seine Gemeinde auf dem Wege der Rechtlichkeit und der Moral zu erhalten, war sein eifriges Streben. Er kümmerte sich daher um alle Verhältnisse, selbst die Controlle über richtiges Maaß ließ er sich angelegen sein. Einmal kamen die Gemeindevertreter Neustadt's zu Jsserl. und baten ihn, die Maaße für Wein und Oel zu rectificiren, weil die Genauigkeit derselben nicht mehr bekannt war. Die Juden hatten nämlich größere Maaße als die Christen, weil sie kein Ungeld') zu zahlen brauchten — eine Abgabe, die seit 1358 auf die Weiirproduction gelegt wurde. Jsserl. ließ durch einen Drechsler mehrere Exemplare vom Normal-Maaß anfertigen, das in Händen einer Frau war, ließ ein Zeichen einbrennen und übergab sie dem Synagogen-Diener, so daß Derjenige, der sich des Maaßes bedienen wollte, es von demselben abholen mußte. Jfferl. fungirte, wie sein Onkel Aron, in der Gemeinde auch als Vor- Leier. Er betete aus einem Machsor, das eine merkwürdige Wanderung durchgemacht hatte. Das mit einem Eommenlar versehene Machsor kam bei der Wiener Verfolgung nach dem obern Rheinkreis. Hier benutzte es Jakob Weil, der an den hohen Festagen daraus betete, auch seine Erlauterungen darin notirte. Später kam es nach Oestreich zurück; die Gemeinde zu Ulm schickte es nämlich nach Neustadt, an den Vorbeter M. Möllm Jsserl. betete daraus, schrieb auch seine erläuternden Noten zu einzelnen Stellen im Machsor hinein *). ') So im L. I.; bei Puff, Marburg heißt es Umgeld, bei Muchar in der Geschichte (wol fälschlich) Angeld. Vgl. hierüber Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrhems, Band 6, S. 2. Abgaben für die Nahrungs- Consumtion hieß Ungelt, was wir jetzt Accise nennen. Ferner S. 16 die Verbrauchssteuer ist rein fiscalisch; es liegt ihr weder ein Vertrag noch eine Gegenleistung, noch ein Vermögen zu Grunde, daher wurde sie U ngelt genannt, d. h. was man nicht schuldig ist, für dessen Zahlung es keinen Rechtsgrund giebt. S. 20. Die Juden gaben für das Ungelt eine Bauschsumme. Band 7, S. 285. Das Ungelt war die Bezahlung der Erlaubniß, den Wem mit dem kleinen Maaß ausschenken zu dürfen. S. dort weiter. a) Von mld)tx Art diese Noten gewesen sein mögen, erhellt aus folgender Probe: In der Stelle כי הגדלת על כל שמך אמרתך fei mit אמרתך