Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Aphorismen von Gabriel Riesser über Rabbiner- und Synodal-Versammlungen
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 260 (sequence 4)
- Language
- German
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260 Aphorismen von Gabriel Rießer Mitte an das Werk der Verbesserung Hand angelegt, ihre Thätigkeit wirklich allein dieser Seite zugewandt, während eine Reform der Ceremonialgesetze, die dem Gebiet der Privatandacht angehören, wohl bei Manchen eine stehende Redensart geworden, aber ein Gefühl der Ohnmacht doch noch Alle abgehalten hat, einen emsthaften Schritt in dieser Richtung zu thun. (Das. II, 275). IV. Es ist freilich eine auf bestimmten Grundsätzen einer positiven Religion gegründete Autorität denkbar, die auf das Gewissen ihrer Bekenner Einfluß üben könnte in der Art, daß sie sich durch ihren Ausspmch von der Erfüllung einer religiösen Pflicht dispensirt glaubten. Eine solche Autorität müßte aber neben der Macht zu lösen, auch die Macht zu binden besitzen: denn das religiöse Gewissen läßt nicht mit sich spielen, und nimmt nur von derjenigen Macht einen Erlaß an, von der es auch einen Befehl annehmen würde. Eine solche Autorität kann ferner nur da Einfluß üben, wo es sich um einzelne Auslcgungen und Exekutionen innerhalb des gegebenen Systems, auf daß sich ihr Gewicht im Ganzen stützt, nicht aber, wo es sich um das System selbst handelt.... Keine Synode von Rabbinen, keine Versammlung gebildeter Israeliten, keine noch so überlegene Majorität könnte hier den Ausspruch des Gewissens ersetzen, oder auch nur ihm zu Hülfe kommen. Eine vernünftige, auf Gründen beruhende Üeberzeugung wird dadurch um kein Haar breit vernünftiger, daß sie von Mehreren, die sie längst hegen, zugleich ausgesprochen wird. Wer aber, um in religiösen Dingen seiner kleberzeugung zu folgen, einer religiösen Autorität bedarf, weil er der Vernunft allein nicht gehorchen zu dürfen glaubt, der wird diese Autorität nicht darin finden, daß Andere aus gleichen Gründen mit seiner Meinung übereinstimmen, der wird die Vernunft Anderer nicht blos darum, weil sie die Vernunft Anderer ist, über seine eigene setzen. Hätte unter Hundert nur Einer eine freiere lieberzeugung, so würde er ganz mit demselben Rechte nach dieser Ueberzeugung handeln und der Beobachtung der Ceremonial-