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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1869-01-01 · Heft 5 · p. Seite 203

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
18 (1869)
Issue
Heft 5
Article
Die Religionsdiputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen
Date
1869-01-01
Page
Seite 203 (sequence 11)
Language
German
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Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen. 203 auch Nebensächliches als der Mönchsphantasie des Berichterstatters entsprungen erscheint. Der genannte Erzbischof kann, wie Bulaeus 1) mit Recht annimmt, kein Anderer als Walther Cornutus, der Erzbischof von Sens, der damalige Reichsprimas, gewesen sein. Daß dieser Prälat den Aufschub der Exekution gegen den Talmud vermittelt habe, bleibt sogar dann eine sichere Angabe, wenn wir mit den Act. Sanct. eine geschehene Bestechung unglaublich finden, da es ja allgemeine Regel war, jede den Juden erwiesene Freundlichkeit als eine Folge der Bestechung zu erklären. Für uns steht es also fest, daß Walther, bestochen oder nicht, zu Gunsten der Juden gewirkt hat. Selbst mit der gemeldeten Rückgabe der Bücher kann es insoweit seine Richtigkeit haben, als, ebenfalls durch Verwendung desselben, alle andern Bücher, mit Ausnähme des Talmud und seiner Glossatoren, ihren Eigenthümern wiederzugestellt wurden. Nach den Act. Sauet.* 2) starb dieser Kirchenfürst am 21. April 1241, sodaß, da ein Wiedereinsammeln der Bücher wohl nicht nöthig war, der Einfluß des deutschen Dominikaners allerdings bis zum Freitag der Perikope הקת dieses Jahres die Verbrennung hätte herbeiführen können. Doch wareu die Perikopen הקת und בלק in diesem Jahre vereint, sodaß von dem Freitag der einen Perikope füglich nicht gut die Rede sein kann. Da nun der Bericht der Annal. Erford,3) der, wie Graetz 4 *) scharfsinnig nachgewiesen hat, nur diese Verbrennung des Talmud im Auge haben kann, das Jahr.1242 nennt, so muß der 6. Juni (eben Freitag הקת 's) d. I. als das genaue Datum der ersten Talmudverbrennung angenommen werden. Denn schon das Datum des Briefes Jnnocenz' IV. 6) zeigt, daß *) Hist, universitatis Paris. III, 177 in Act. Sanct. 1. 8. 1. 359. *)1, c. 360. XI Kalencl. Maias 1241. 3) Perfcz Monument. German. 16, 84. 4) Gesch. b. Jud. VII, Not. 6, S. 463. *) Worin es heißt: »Quibus tu — impendisti super 110c auxilium et favorem«; ferner: »prout pie incepisti.« Durch dieses Datum Mein

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