Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Religionsdiputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 202 (sequence 10)
- Language
- German
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202 Die Religionsdisputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Denn, wenn die etwas unbestimmt gefaßte Angabe bei Quetif und ®ccctrb1 2 * 4) sagen wollte, daß der Talmud schon 1240 verbrannt worden sei, so stände dem entgegen, daß die genaueren jüd. Berichte 2) als den Tag der Verbrennung. ben Freitag der Perikope npn angeben, welcher in diesem Jahre 4 Tage vor der Disputation fiel, sowie, daß nach dem Briefe des Kardinallegaten die Verurtheilung unter Zuziehung von Lehrern der Universität erst nach der Disputation erfolgt ist. Dazu kommt, daß Thomas von Cantimprö/) ebenfalls ein Zeitgenosse, berichtet: ״der König Ludwig IX. habe etwa 1239 auf Antrieb des Dominikaners H einrich v. Cöln (Ilsnrieus Teuto Senior aus Marburg) unter Androhung der Todesstrafe den Talmud consisciren und nach Paris bringen lassen. Die Juden hätten sich nun bittend an den Erzbischof gewendet, welcher des Königs erster Rath gewesen, und ihm eine ungeheure Summe für die Erhaltung ihrer Bücher angeboten. Durch diesen Rath bewogen, habe der König in die Rückgabe der Bücher gewilligt. Schon hätten deswegen die Juden einen jährlichen Feiertag angeordnet, da sei plötzlich gerade ein Jahr nach dem Tage, an welchem die Bücher zurückgegeben worden sind, und an denselben Orte/) d. h. in Vincennes, dieser Erzbischof von einer choleraartigen Krankheit weggerafft worden. Nun trat wiederum Heinrich von Köln mit seinen Aufreizungen gegen die Juden hervor, und nachdem die Bücher abermals eingesammelt waren, wurden sie in ungeheurer Zahl verbrannt." In den Hauptstücken sieht dieser Bericht ganz historisch aus, wenn >) 8oript. ord. praed. I, 148 im Leben des Hemicus Teuto Senior, daß dieser beim Könige »sie efflagitatu suo egit ut...flammis exuri jusserit. Quod actum 1240 et una quidem die ad quatuordecim etc. 2) שלשלת הקבלה ed. Yen. 57 b. תגיא — 0' הדוחח, welch' sämmtlich ans dem שבולי הלקט des Zeitgenossen Zidkijah (Cfr. Zion I, 99) geschöpft. *) Der 1237 bis etwa 1240 'in Paris lebte (Qu. u, Ecc. I, 250). Apum 1. I. c. 3 8. 16 ff. 4) »Revoluto anno, die certo et ipso loco.«