Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Religionsdiputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
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Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen. 199 ausgeschlossen, denn ein unredliches Handeln gegen sie sei verpönt und werde mit Geißelstrafe belegt. H Die Juden seien aber' sicherlich viel gewissenhafter, als irgend eine Nation in der Beobachtung des "״לא חרצח , welches ohne Hinzufügung, also jeden Menschen bezeichnend, von Gott ausgesprochen worden Was die gehässigen Vorschriften betreffe, so erweise ja die Praxis der sonst bis in den Tod gesetzestreuen Juden, daß dieselben nicht auf die Christen Bezug nehmen, sondern ebenfalls nur auf die götzendienerischen Kanaaniter. Den scheinbar inhumanen stellt R. Jechiel sodann die humanen Verordnungen entgegen, nach welchen Krankenpflege, Leichenbestattung, die Erlaubniß zum Einsammeln der den Armen gesetzlich zuerkannten Erntereste, sowie die Zu- Vorkommenheit im Gruße auch auf Andersgläubige ausgedehnt werden müssen?) Auch die Beschuldigung der Unzucht gelte nur von Egyptern und Kanaauitern, was aus der biblischen Vorschrift: Nach den Thaten des Landes Egypten und den Thaten des Landes Kanaan sollt ihr nicht handeln, hervorgehe. *) Die Verspottung des Cultus endlich beziehe sich nur auf die in der Bibel genannten heidnischen Religionen. Jede andere Verspottung oder Lästerung werde dagegen als eine große Sünde betrachtet. Wie schwer also müsse Nikolaus' Strafe sich gestalten, der ganz Israel zu Mördern habe stempeln wollen. '1 visx. Jech. auch bei Kanaanitern: ס״מ״ג הל׳ גניבה ונזילה 152. אחד הנושה והנותן עם ישראל או עם הגוי עובד ע״ז אם מדדאו שקל בחסר עובר בלא תעשה וחייב להחזיר, וכן אסור להטעות את הגוים בחשבן אלא ידקדק עמו שני וחשב וגי ו״א״ע״פ שהוא כבוש תחת יריך ק״ו לגוי שאינו כבוש וגי. דאסור לבא בעקפין שני וחשב עם קונהו ואפילו כשאינו תקפה עליהם - Beides erweitert nach Lab. Law. 113ab. *) Fast wörtlich genau hat diesen Punkt Nizachon vetus ed. Wagen• seil 258. 3) Gittin 59b., bla. ff., Schebiit 38b., Kiddusch. 33a. ף Lovit. 18, 3.