Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Religionsdiputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 197 (sequence 5)
- Language
- German
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Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folge». 197 einzige Auffallende also sei, daß Gott für sich ein Sühnopfer gebracht haben wolle. Für dies von Nikolaus nicht Verstandene giebt er folgende Erklärung. Da Ksnesis 1, 15 zuerst von der Erschaffung der großen Lichter, dann wieder von einem großen und einem kleinen gesprochen werde, so waren dieselben zuerst gleich und ist erst später das Eine verkleinert worden. Der noch nicht erschaffene Mensch könne das nicht verschuldet haben, also müsse üble Nachrede des einen Lichtes als Grund angenommen werden nach Psalm 101, 5: ״Wer seinen Nächsten insgeheim verleumdet, den will ich tilgen." Als der Mond sein Vergehen bereuete, und um sein Leid zu mildem, habe Gott jenen Befehl gegeben, der auch Sünder unter den Menschen zur Reue ermuntert. Zum Zeichen sei der einzige am Neumond fallende Festtag (das Neujahr) der Buße geweiht. Recht homiletisch klingt diese sinnige Deutung und der sie durchwehende, echt sittliche, tief religiöse Gedanke, den R. Jech. so ׳meisterhaft jener Erzählung entnahm, so daß er wohl auch auf seine Richter einen tiefen Eindruck hervorbrachte. Z Die hierdurch entstandene Harmonie der Geister suchte Donin durch einen recht argen Mißaccord zu stören. Wiedemm brachte er Beweise für ״abusionos erroneae" oder ״contra jus etc." und zwar zuerst das Schauerlichste. Es sei den Juden (§ 11) erlaubt, das Blut des גוי (nach seiner Uebersetzung, der Christen) zu vergießen.^) (§ 12.) Diese Nichtachtung anderer Menschenleben zeige sich auch in dem geringen Schutze, den der Andersgläubige nach talmud. Rechte genießet) Femer (§§ 13,14) schließe der Talmud Nichtjuden vom Studium und der ') Wahrscheinlich ist dieser Punkt auch nicht unter den verurtheilten Stellen, denn Carmoly erwähnt andere »intrieabiles fabulae.« Vid. unt. *) טיב שבטים הרוג (Soferim k. 15 und Mechiita 21 כשלה a). הגוים ורועים בהמה דקה Synhedr. 17 a., Abod. Sar. 26 a. Cfr. ס״ט׳ג Verbote § 48, daß dies nur auf Kanaaniter fiel) bezieht. ä) Ketliubot 15 a. Synhedr. 57 a.