Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Religionsdisputation des R. Jechiel von Paris 1240 am Hofe Ludwigs, des Heiligen, ihre Veranlassung und ihre Folgen
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 152 (sequence 8)
- Language
- German
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152 Die Religionsdisputation des R. Jechiel von Paris 1240 am solchen Standpunktes aber würden ja alle Geistlichen zugeben/") Zugleich weist er auf die voraussichtliche Erfolglosigkeit des ganzen Verfahrens hin. Die Juden seien bereit für ihr im Talmud enthaltenes Gesetz zu sterben, und, falls es gar gelingen sollte, denselben in Frankreich, ja in der ganzen Christenheit, zu ver- Nichten, bliebe er doch in den Ländern bestehen, über welche die Macht der Kirche sich nicht erstrecke. Auf die Entgegnung eines Höflings,2) die Juden hätten für ihr Leben nichts zu fürchten, da die Regierung sie vor jeder Gewaltthat schützen werde, erwiderte er bitter, wohl im Hinblick ans die Ereignisse des Jahres 1236, daß in solchen Fällen die Regierung ohnmächtig sei. Nur der Zorn der Königin über diese Aeußerung, sowie ihre Hindentung ans die das Leben der Juden in Schutz nehmenden Befehle des Papstes läßt ihn abbrechen. Hierauf legte er einen förmlichen Protest gegen die Abhaltung des Disputes und ein Recursgesuch an den Papst vor. Doch auf die Drohung der Commis-- sionZ) daß seine Weigerung, Red' und Antwort zu stehen, schlimme Folgen für die Juden haben werde, fügt er sich mit dem Bemerken: sein etwaiges Unterliegen möge nicht der von ihm vertretenen Sache, sondern seiner Person zugeschrieben werden. Um die Basis für den Disput zu schaffen, legte hieraus Nicolaus die Frage vor, ob Jechiel an den Talmud glaube. Für dessen Standpunkt, der sich doch auf der äußersten Rechten der Talmudtreuen Partei befand, ist es sehr bezeichnend, daß er recht maimunisch eine Gesetzesverbindlichkeit nur für die Halacha in Anspruch nimmt, während der Glaube an die Hagada in das Belieben jedes Einzelnen gestellt sei, weßwegen ihr auch keine Rechtsnormen ׳) Dis,,. Jecii.: ״ואתם ידעתם בי לכל דבר צריך פשר״ viel, oben S. 149. *) "״חצרון com-tisan? a) Diese ist in Disp. Jech. CnD’O wohl immer unter הגלחים Zu verstehen, während גלחוח alle anwesenden Geistlichen bezeichnet.