Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Familie in moralischer und rechtlicher Beziehung nach pentateuchischen Prinzipien
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 5)
- Language
- German
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nach pentateuchischeu Prmcipiein 75 herabsinken, ist durch dieses Gesetz der Anspruch beider auf gleiches Recht ausgesprochen, eine Maßregel, durch welche dieses Institut schon während des Bestehens gemildert erscheint, und das allmälige Schwinden derselben vorbereitet hat. Dieselbe Bewandniß hat es mit dem zweiten Gesetze in Bezug auf die kriegsgefangene Ausländerin. Durch die Bestimmung, daß der Jsraelite sie nach einem Monate, nachdem sie ihre Eltern betrauert und sich ihrer Sitten entwöhnt hat, ehelichen dürfe, wird theils die Leidenschaft gezähmt, theils das Weib vor willkührlicher Behandlung, die sonst Kriegsgefangene zu treffen pflegte, geschützt. Endlich geht aus dem zuletzt angeführten Gesetze vom Verkaufe der Tochter durch die Vorschrift, daß entweder der Herr, in dessen Haus sie tritt, oder sein Sohn sie zur Frau nehmen muß, und durch das ausdrückliche Verbot, sie einer fremden Familie zu überlassen, deutlich die Absicht des Gesetzgebers hervor, daß die von dem Vater aus Noch einer Familie verkaufte Tochter durch Eintritt in dieselbe vor Unsittlichkeit, der oft Dienende weiblichen Geschlechts ausgesetzt sind, geschützt sein soll. Daß diese Gesetze eine solche Wirkung gehabt haben, zeigt die Geschichte. Sowohl die Polygamie, als auch das Recht des Vaters, die Tochter zu verkaufen, schwanden immer mehr, welches letztere schon zur Zeit des zweiten Tempels aufgehört hat. Ueberblicken wir diese Gesetze in Betreff der Familie, so zeigt sich, daß in ihnen die beiden zum Begriffe der Familie wesentlichen Momente: Einheit und Besonderung, gleichsehr festgehalten werden. In der Anerkennung der Person jedes Familiengliedes dem Hausvater gegenüber ist die Besonderung, wie in dem für die Familie maßgebenden Willen desselben ist die Einheit ausgedrückt. Wenn auch das Weib dem Manne ebenbürtig zur Seite gestellt wird, wenn die Ehrfurcht gegen die Mutter nicht minder wie gegen den Vater eingeschärft wird, so hindert die Gleichstellung der Gatten doch nicht, jedem seine durch Natur und Beruf angewiesene Stellung zuzuweisen. Denn es erfordert die Einheit in der Besonderung, die bestimmte Begrenzung jedes Theils. Wo diese Grenzen verwischt werden, und ein Uebergreifen des einen in die Aufgabe des andern Platz greift, ist jene harmonische Einheit, ist jenes verschiedenartige Wirken zu einem Ziele nicht möglich; daun ist der Organismus int Innersten zerstört und