Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 18 (1869)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Familie in moralischer und rechtlicher Beziehung nach pentateuchischen Prinzipien
- Date
- 1869-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 4)
- Language
- German
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74 Die Familie in moralischer und rechtlicher Beziehung der Frau, wenn sie störend auf ihn einwirken, lösen (Numeri 30,9), muß die Scheidung, wenn sie durch das innerlich gelöste Band der Liebe nothwendig wird, vom Manne ausgehen (Deuteronomium 24, 1). Daß aber das Weib keine niedrige Stellung einnahm, daß sie vielmehr dem Manne ebenbürtig zur Seite stand, beweisen die Erzählungen aus dem Leben der Patriarchen. Ueberall sehen wir Abraham und Sarah gemeinsam handeln, ihre ganze Sorge ist aus den einzigen, im hohen Alter ihnen geschenkten Sohn Isaak, gerichtet; die in's Einzelne gehende Erzählung von der Verheirathung Jsaak's mit Rebekka giebt uns ein Musterbild der Ehe, und aus den verdunkelten Verhältnissen Jakob's blickt der Grundgedanke der Schrift deutlich durch,*) daß Monogamie dem Wesen der Ehe entspricht, wie dies schön und herrlich in der Schöpsungsgeschichte veranschaulicht ist. Man. hat aber ans einzelnen Gesetzen der Schrift das Gegentheil, die niedere Stellung des Weibes und das Vorhandensein einer väterlichen Gewalt beweisen wollen. Die Stelle Deuteron. 21, 15: ״Wenn Jemand zwei Frauen hat", soll die Gesetzmäßigkeit die Polygamie beweisen; ferner (das. 16): ״Wenn׳ Du ausziehst in den Krieg und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib." Endlich soll aus dem Satze (Exodus 21, 1) ״Wenn der Vater seine Tochter zur Magd verkauft" das Vorhandensein der väterlichen Gewalt hervorgehen. Ein näheres Eingehen in diese Gesetze zeigt die Nichtigkeit dieser Behauptung. Schon die bedingte Fassung derselben, noch mehr aber der Inhalt zeigt deutlich, daß der Gesetzgeber den nachtheiligen Folgen alter, im Volke lebender Sitten Vorbeugen und das Schwinden derselben vorbereiten wollte. Dadurch, daß im ersten Gesetze für die Kinder beider Frauen gleiches Recht vorgeschrieben wird, gewinnt die Polygamie eine andere Gestalt, als sie im Morgenlande hatte. Während es in der Natur derselben liegt, daß nur eine Frau die bevorzugte ist, die übrigen aber zu Concubinen *) Es wird ausdrücklich angegeben, daß Jakob Rähel ganz allein zur Frau nehmen wollte. Lea und die beiden Kebsen sind ihm octroyirt worden. Ueberhaupt ist in dem Hervorheben der Liebe der Patriarchen zu. einem Weibe und der jedesmaligen Angabe der Unfruchtbarkeit der gelieblen Frau die bedingte Nothwendigkeit der Polygamie ausgesprochen.