Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 17 (1868)
- Issue
- Heft 12
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 460 (sequence 3)
- Language
- German
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460 Recensionen und Anzeigen. Notiz Asulai’s) auch eine Erklärung Ritba’s zu der schwierigen steile Nidda 45b. an: א״רנחמןב״י וסימנך וזאת לפנים בישראל, auf die der Autor sich viel zu Gute gethan zu haben scheint und die auch Herr H. für die annehmbarste erklärt. Uns will bedünken, dass alle bislang aufgestellten Erklärungen dieser Stellen — auch die Ritba’s — denn doch zu sehr auf künstliehen Berechnungen und Tüfteleien beruhen, während ein mnemotechnisches (und noch dazu ohne alle Erklärung hingestelltes) ״Zeichen“ klar verständlich sein muss, wenn es überhaupt Werth haben soll ^onst bedürfte es ja für das Behalten der Bedeutung des ,,Zeichens" wiederum eines ,,Zeichens^ und das wäre ein zweitei^-Knoten im Taschentuch, der an das erinnern soll, was der erste besagt. Wir glauben, dass die Stelle sehr leicht verständlich ist, wenn man nur annimmt, das ,,Zeichen“ nicht sowohl an Rah und R. Ohanina, sondern an ihren Ausspruch und zwar mit der Andeutung erinnern soll, dass die Halacha wie dieser Ausspruch bleibt. In der That sagt ja Raba das. 46a:הלכתא תוך זמן כלפני 1מן Es sind also die Worte לזאת לפני□ בישראל an dieser Stelle zu übersetzen: ״Und dies לפנים (nämlich dass כלפני pl חלך pl) gilt in Israel (als Halacha). Dass R. Na chm an b. J. nicht, wie sonst üblich, sagt: Die Halacha bleibt u. 8. w., dazu hat ihn eben die Ereude an der witzigen Anwendung des Bibelwortes verleitet. Aber die Sache stellt sich so nach unserer Meinung höchst einfach und klar. (Denn weder macht die Stellung des Satzes noch der folgende R. Nachman, weleher nicht dieser zu sein braucht, Schwierigkeiten.) — Die zweite hier angezeigte Schrift Ritba’s ,,das Buch des Gedächinisses“ ist leider unvollständig. Der etwas sonderbare Titel (Sefer hasikkaron) ist wohl aus Maleachi 3,16 entnommen und würde sonach bedeuten: ״Rechtfertigungsschrift“, in welcher des Rambam ״zum Guten gedacht wird.“ Den Text begleiten Noten des Herrn Rabbiners Mortara in Mantua und des Herrn Herausgebers, trotzdem ist er noch sehr schwer lesbar und an manchen Stellen geradezu unverständlich. Erhebend ist es, die Grossherzigkeit zu sehen, womit Ritba trotz seiner ausgesprochenen Hinneigung zu Ramban auch die Meinungen Ramban’s als mit der Religion vereinbar zu rechtfertigen sucht. Ritba spricht auch die Vcrmuthung