Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 17 (1868)
- Issue
- Heft 10
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 389 (sequence 5)
- Language
- German
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Recensiouen und Anzeigen, 389 לבשם רבו הר״ר משלין SO dass wir in dem Sehreiber jenes Codex keinen Geringeren als R. Meir halevi erkennen, wonach also Zunz: Zur Geschichte S. 209 Anin. E zu ergänzen ist. R. Susslin, von dem wir, wie Zunz Literaturgeschichte 8. 509 angibt, ein in den RGA. des R. Meir Rothenburg und Moses Minz enthalten es Gutachten und Tosafot zum Alfasi besitzen, deren übrigens ausser Maharil auch R. Israel aus Brünn GA. Nr. 194 s. 72 a mit den Worten וכן כוהר״ר זוםלין הביא אותו בתוך אלפס gedenkt, hat auch eine Zionide verfasst, in welcher er 22 Orte, 6 Länder und 13 Rabbiner als Märtyrer namhaft macht, die aber Zunz leider nicht mittheilt. Herr Jar. erwähnt, auch noch, nachdem er ohne Quelle□־ nacliweis einen mir wenigstens unbekannten Meister Machir in Erfurt namhaft gemacht, dessen Sohn David 1398 in Frankfurt gelebt haben soll und wofür es wahrscheinlich Meister Meih er von Erfurt heissen muss, dessen Sohn David nach Kriegk: Frankfurter Bürgerzwiste S. 549 von 1398 —1400 in Frankfurt lebte, nach einer ihm von mir gemachten Mittheilung aus dem 15. Jahrhundert R. Anschel Cohen und R. Hillel in Erfurt, wozu ich bemerke, dass jener bei R. Israel aus Brünn GA. Nr. 162 erwähnt wird, aus welchem zugleich hervorgeht, dass derselbe nach R. Jacob Weil blühte. Dagegen lebte R. Hillel in Erfurt vor letzterem und wird bereits von R. Salomon Cohen כלהר׳'ןך in Nürnberg genannt, wie aus Luria’s י0 של שלמה zu גטין p34 ״a zu ersehen, wo es heisst שבועתי ממה״רון ו״ל בנוהבעהנ שמה״רר הילל הצריך ל׳ תן שני גטין• Dass unter בוה״רה R• Hiiiei verstanden werde, wird a. a. 0. p. 36b ausdrücklich bemerkt שמעתי שנוה״רי אפור בשם מה״רה ו״ל שהוא מו״הרר הילל und vermuthüch ist es dieser R. Hillel, welcher im Maharil עירובי הצרות als Schüler des R. Meir halevi in Wien angeführt wird. R. Hillel aus Erfurt wird häufig als Autorität citirt und namentlich in Beziehung auf die Schreibweise in den Scheidebriefen wie z. B. in dem סדר הגט!hinter den Gutachten des R. Juda Minz § 54 und 105. Unser R. Hillel ist auch, wie mir scheint, identisch mit dem in Urkunden vorkommenden Judenmeister Heller in Erfurt, an welchen 1406 eine Verordnung des Rath es in Betreff auswärtiger Juden erging (Jar. S. 45) und in Beziehung aut welchen Landgraf Wilhelm von Thüringen nach Ludewig reliquiae Ms8. X. p. 254 im Jahre 1416 anordnet, dass sämmtliche