Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 17 (1868)
- Issue
- Heft 9
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 354 (sequence 3)
- Language
- German
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354 Recensionen und Anzeigen. kleine Masorah gibt übrigens Geiger in seiner jüdischen Zeitschrift Bd. VI, 57ff. Nachricht und vermuthet, dass Kalonyinos Nakdän nur die Bemerkungen zur kleinen Mnsorah hinzugefügt habe, welche als spätere Ansätze erscheinen. 8. 118 ist der Leichenstein des Baruch ben Samuel nicht aus dem Jahre 1285, sondern zehn Jahre älter und der des R. Joseph ben Samuel ha-Cohen nicht aus dem Jahre 1368, sondern aus dem Jahre 1338. S. 119 muss die mittlere Inschrift unrichtig gelesen sein, da im Jahre 1382 der neunte Tamus auf einen Sabbath fiel, an welchem keine Beerdigung stattfinden konnte. S. 11 wird ein Ereigniss aus dem Jahre 1272 (nicht 1271, wie es hier und bei Grätz VII, 184 Anm. heisst) besprochen, bei welcher Gelegenheit Herr Jar. sich manche Ungenauigkeit zu Schulden kommen lässt. Schon das Citat ״Responsen zu Maimonides Jod Hachasake (sic) aus dem Jahre 18 “מכתבt ziemlieh unverständlich und wird damit die Amsterdamer Edition vom Jahre 1702 gemeint-, deren Angabe liier übrigens ebenso überflüssig ist, wie bei Grätz a. a. O. und 8. 480. Das richtige Citat war schon aus Zunz: Zur Geschichte 8. 165 und Literaturgesehiehte 8. 618 Note 26 (wo jedoch יבום statt אישלת steht) und aus Grätz a. a. O. zu ersehen. Ungenau ist aber die Angäbe, dass der,Mann, dessen Frau des Ehebruchs verdächtig war, aus der unmittelbaren Nähe Erfurts gewesen sei und dieselbe vor die Schranken des Erfurter Rabbinats gefordert habe, da aus dem in Rede stehenden Gutachten über den Wohnort jenes Mannes nicht das Geringste zu ersehen ist und wir nur erfahren, dass die drei Rabbincn, an die der Mann sich gewendet hatte, über die Angelegenheit unter Anderen auch mit den in ihrer Nähe wohnenden Rabbinern Erfurts verhandelt haben, aus deren Bescheide übrigens weiter nichts mitgetheilt wird, als dass sie dein Manne gestattet haben, sich von seiner Frau scheiden zu lassen. Auch ist ,כתלבר falsch durch ״Scheidegeld" wiedergegeben. Im vierten Kapitel theilt Herr Dr. Jar. nach einer, Falkensteins Erfurter Chronik entnommenen Urkunde mit, dass die Juden schon wieder im Jahre 1266 unter den Augen des Rathes misshandelt worden seien. Allein dieses Factum, bei welchem, wie aus dem Briefe des Erzbischofs Heinrich, desselben, auf dessen Veranlassung, als er noch Bischof von Basel war, R.