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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1868-01-01 · Heft 9 · p. Seite 348

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
17 (1868)
Issue
Heft 9
Article
Jacob Margoles, Rabbiner zu Regensburg und dessen gleichnamige Amtsgenossen
Date
1868-01-01
Page
Seite 348 (sequence 4)
Language
German
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348 Analekten. Brünn, in gleicher Absicht in dieser Stadt niederlassen wollte, R. David Sprintz gegen die ihm drohende Concurrenz Einspruch, worauf sich R. Israel Brünn seines Verwandten energisch annahm und erklärte (cfr. dessen GA. Nr. 253), dass R. David Frank, obwohl er einst der Schüler des R. David Sprintz gewesen, doch, nachdem sich letzterer in einem schriftlichen Dokumente seiner Autorität gegen jenen begeben habe, mit R. David Sprintz vollkommen gleich berechtigt sei. In diesem durch Druckfehler leider sehr verunstalteten Gutachten wird der Gegner des R. David Frank bald כ5הר,,ר דוד שסרינץ (wie überall statt 7 שפר״ץm lesen ist) bald כלהר״ר טעבל genannt, woraus, also die Identität beider Personen folgt. Einen zweiten Beweis für diese Identität liefert das Gutachten des R. Moses Minz Nr. 9 verbunden mit dem GA. des R. Israel I'sserlein Nr. 19. In beiden GA. wird über die Gültigkeit des Scheidebriefes aus dem Jahre 1455 oder 1457 (je nachdem die Leseart טן׳ bei Moses Minz oder שבע עשרה bei 188erlein Nr. 11 die richtige ist), in welchem das Jahrhundert nicht angegeben war, verhandelt und R. Moses Minz ertheilt seinen Bescheid dem R. David Sprintz, R. David Frank, R. Salomo halewi und R. Jacob in Nürnberg, während Isserlein Nr. 19 angibt, er sei wegen dieser Angelegenheit bereits vor fünf Wochen von .מהר״ט , פלהר״ר לראנק למה״ך־ר אייגשטט befragt worden, woraus demnach wiederum erhellt, dass מהר״ט d. h. R. Tewel und R. David Sprintz eine und dieselbe Person ist. Als dritter Beweis für die Identität beider kann das Gutachten des R. Moses Minz Nr. 82 gelten, wo (siehe 8.125 d) derselbe Rabbiner theiis als ר״ג הישיש נשיא ישראל מהר״ר טעבלן theils als הישיש ר"נ הנשיא כלהר״ד erwähnt wird. Aus den beiden zuerst genannten GA. geht aber auch zugleich hervor, dass der darin genannte R. Jacob in Nürnberg, sicher kein anderer als unserer Margoles, schon 1457 oder gar 1455 daselbst wohnte und wiederum identisch ist mit dem auch sonst noch erwähnten R. Jacob איינשטט• Daher konnte auch R. Moses Minz in seinem GA. Nr. 21 an letzteren schreiben, er möge Zusehen und mit den in Nürnberg, also mit ihm an einem Orte wohnenden Rabbinern R. David Sprintz, R. David Frank und R. Salomon halewi wegen einer bei einem Scheidebriefe vorgekommenen Unzuträglichkeit in Unterhandlung treten ל לכן ראה לעסוק damit sie den Scheidebrief für gültig erklären. Wie häufig des R.

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