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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1868-01-01 · Heft 3 · p. Seite 95

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
17 (1868)
Issue
Heft 3
Article
Über die Abschaffung der Todesstrafe vom Mosaisch-talmudischen Standpunkte
Date
1868-01-01
Page
Seite 95 (sequence 9)
Language
German
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vom mosaisch -tahnudischen Standpunkte. 95 nicht direct antasten wollte. Hätte man Gefängnisse wie die unsrigen gehabt, in denen der Verbrecher unbeschadet, der öffentlichen Sicherheit sein Leben zubringen und sich noch nützlich machen kann, so hätte man unbedingt die durch lndicien überführten Mörder in denselben ihre Strafe verbüssen lassen, ja, wir gehen noch einen Schritt weiter, wir halten es für sehr fraglich, ob die heilige Schrift bei ihrer Abneigung gegen die Todesstrafe überhaupt eine Hinrichtung vorgeschrieben hätte, wenn eine anderweitige Unschädlichmachung des Mörders und zugleich eine Befriedigung des öffentlichen Rechtsbewusstseins zu erzielen gewesen wäre. Es zwingt uns wenigstens Nichts, diese Frage ohne Weiteres zu bejahen; die den Richtern so häufig an empfohlene Vorsicht bei der Spree hung eines Todesurtheils und die Verseltsamung der Todesstrafe bieten weit eher Anlass, die Frage im entgegengesetzten Sinne zu beantworten. Wir finden ja in der Bibel mehrere Rechts־Vorschriften, die nur durch die Rücksicht auf die damaligen Zustände zu erklären sind. Sq wird z. B. Niemand, der in den Geist der heiligen Schrift eingedrungen ist, bestreiten können, dass sie der Sclaverei abhold ist, dass sie die persönliche Freiheit als ein hohes, unschätzbares Gut auffasst, dass sie das Aufgeben der Freiheit missbilligt1), und dieselbe einem Anderen gewaltsam zu rauben, als ein todeswürdiges Verbrechen ansieht. Und dennoch hebt sie in Anbetracht der Zeitverhältnisse die Sclaverei nicht völlig auf, begnügt sich vielmehr damit, das Loos der Sclaven zu mildern, ihr Leben, ihre körperliche und geistige Wohlfahrt zu schützen, die Zeit ihrer Knechtschaft zu beschränken und vielfache Anordnungen zu ihren Gunsten zu treffen. Eine ähnliche Beurtheilung, scheint uns, lassen die so sehr verdausulirfcen und eingeschränkten Bestimmungen binsichtlich der Todesstrafe zu, und wer sich aus religiösen Gründen der Abschaffung der Todesstrafe widersetzt, verkennt den humanen, Liebe athrnenden Geist der Schrift l) Exodus 21, 6.

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