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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1868-01-01 · Heft 3 · p. Seite 93

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
17 (1868)
Issue
Heft 3
Article
Über die Abschaffung der Todesstrafe vom Mosaisch-talmudischen Standpunkte
Date
1868-01-01
Page
Seite 93 (sequence 7)
Language
German
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vom mosaisch - talmudischen Standpunkte. 93 nach welcher er in wenigen Jahren za handeln entschlossen war. Und wenn auch die meisten Talmudlehrer dem Rabbi Akibah in diesem Punkte nicht zustimmen, so müssen wir doch allen nachrühmen, dass sie eine Yer- Minderung der Todesstrafe sämmtlich angestrebt, dass sie den Satz der heiligen Schrift ״die Gemeinde suche den Angeklagten zu rettentc in seiner weitesten Ausdehnung zur Geltung gebracht haben. Bevor wir jedoch aus dem Gesagten die Nutzanwendang für unsere Zeitverhältnisse ziehen, müssen wir einen dunklen Punkt beleuchten, der das ganze Strafrecht der Juden illusorisch zu machen scheint Die Todes strafe wurde, wie erwähnt, nur auf das durch Augenzeugen bewiesene Verbrechen verhängt, der vollkommenste Iudicienbeweiss, ja Selbstgeständniss, zogen die Todesstrafe nicht nach sich. Soll denn aber in einem solchen Falle das Verbrechen straflos bleiben? Darf die Rücksicht auf einen bei dem vollständigsten Indicienbeweise immerhin noch möglichen Irrthum in der Praxis so weit ausgedehnt werden, dass der menschlichen Gesellschaft gegen heimliche Verbrecher kein Schutz gewährt werde? In der Bibel findet sich in der That keine Bestimmung für solche Fälle und man hat ihr diese Mangelhaftigkeit vielfach zum Vorwürfe angerechnet. Allein man darf nicht vergessen, dass die heilige Schrift nicht einen vollständigen Criminal Codex liefern wollte, sie wollte nur die Theorie, die Grundsätze feststellen, nach denen der Richter zu verfahren habe, überliess aber die Erweiterung und Ausführung ihrer Bestimmungen dem Ermessen und der Einsicht derjenigen Behörden, welche als Wächter des Gesetzes und Hüter des Staates eingesetzt waren. Bei der offenbaren Abneigung des Gesetzgebers gegen eine häufige Anwendung der Todesstrafe war es zur Zeit der mosaisehen Gesetzgebung ja auch kaum möglich, eine geeignete Strafe für den Mörder festzusetzen, dessen Verbrechen zwar nicht durch Zeugen, wohl aber durch Indicien erwiesen war. Ausser der Todesstrafe finden wir in der Bibel für die Uebertretung der Gebote nur noch eine einmalige körperliche Züchtigung und bei unfreiwilligem

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