Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1868-01-01 · Heft 3 · p. Seite 92

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
17 (1868)
Issue
Heft 3
Article
Über die Abschaffung der Todesstrafe vom Mosaisch-talmudischen Standpunkte
Date
1868-01-01
Page
Seite 92 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829360-2829364-2863416--11164-2863446
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

92 Ueber die Abschaffung der Todesstrafe vollziehen sei, wenn der Ermordete nicht lebensfähig gewesen, wenn er mit einer Krankheit behaftet war, die mothwendigerweise auch ohne gewaltsame Tödtung in kurzer Zeit sein Ende hätte herbeiführen müssen. Die menschliche Gesellschaft war ja dann in Wahrheit nicht durch das verübte Verbrechen um ein Mitglied beraubt worden, Grund genug, um in einem solchen Falle die Strenge des Gesetzes nicht zur Anwendung zu bringen. Desgleichen soll nach talmudischem Grundsätze das Todesurtheil nicht gesprochen werden, wenn der Tod des Mörders auf naturgemässem Wege in Folge einer Krankheit in kurzer Zeit eintreten muss; denn wenn die Welt ja ohnehin durch die Hand der Vorsehung von diesem gemeinschädlichen Verbrecher befreit wird, weshalb soll die weltliche Gerichtsbarkeit durch eine gewaltsame Hinrieh tun g ihn um wenige Tage oder Wochen früher in’s Grab befördern? Die Abneigung gegen die Todesstrafe war so gross, dass man das häufige Sprechen eines Todes- Urtheils einem Gerichtshöfe als Vorwurf anrechnete; in der Mischua wird das Tribunal, das in sieben, und nach der Meinung eines Lehrers sogar in siebzig Jahren ein Todesurtheil gesprochen, ein verderbliches (mörderisches) genannt. Ja, zwei berühmte, mit hoher Autorität bekleidete Gesetzeslehrer, Rabbi Akiba und Rabbi Tarfon erklären ganz unumwunden, sie würden als Mitglieder eines peinlichen Gerichtshofes niemals die Todesstrafe verhängt haben. In dem Munde des Rabbi Akiba hat ein solcher Ausspruch eine ganz besondere Bedeutung, wir dürfen ihn nicht als blosses Resultat der Speculation betrachten, das in der Praxis keine Anwendung gefunden haben würde. Rabbi Akiba war bekanntlich ein begeisterter Anhänger Bar Kochba’s und zählte mit zu den Leitern des blutigen Aufstandes, der unter Hadrian den Juden ihre politische Selbstständigkeit wieder verschaffen sollte. Er hegte die feste Hoffnung, den jüdischen Staat in seinem vollen Glanze wieder hergestellt und dem zufolge auch das Criminalrecht der Juden wieder in praktische Wirksamkeit treten zu sehen; wenn er daher den erwähnten Ausspruch that, so bezeichnete er damit die Norm,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.