Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 17 (1868)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Über die Abschaffung der Todesstrafe vom Mosaisch-talmudischen Standpunkte
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 88 (sequence 2)
- Language
- German
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88 Ueber die Abschaffung der Todesstrafe Seite geschieht, mit Bibelversen die Nothwendigkeit oder Schädlichkeit einer politischen Massregel zu beweisen sucht. Es trägt sicherlich nicht zur Hebung des Ansehens der Bibel bei, wenn inan beispielsweise eine nach den heutigen Anschauungen völlig erlaubte Opposition gegen die Regierung eines Landes, oder eine Kritik ihrer Massnahmen durch den Hinweis auf die heilige Schrift, welche Gehorsam gegen die Staatsbehörden lehre, als gottlos und sündhaft darstellt, und diejenigen, welche so eifrige Klage führen über den Mangel an Religiosität, der unserer Zeit anhaftet, sind oftmals nicht frei zu sprechen von dem Vor würfe, durch allzu grossen Eifer für die Religion, durch willkürliche Erweiterung der Grenzen der Religion, zum Verfalle derselben wesentlich beigetragen zu haben. Wir sind nicht gewillt, an dieser Stelle das Thema über die Grenzen der Religion und Politik erschöpfend zu behan• dein, wollen aber an einem eclatanten Beispiele, der Frage über Abschaffung oder Beibehaltung der Todesstrafe, nachzuweisen versuchen dass ohne grosse Vorsicht und' vor Allein ohne genaue Kenntniss der biblischen Institutionen das Hineinziehen religiöser Momente in die Tagesfragen zu Unzuträglichkeiten, zu falschen, dem Geiste der Bibel direct widersprechenden Schlüssen führt. Eclatant nennen wir dieses Beispiel, weil es auf den ersten Blick den Anschein hat, dass in dieser Frage — wir sprechen nur von der auf Mord gesetzten Todesstrafe — die Zeitumstände Nichts geändert hätten und daher die biblische Vorschrift und Auffassung hierbei noch völlig massgebend wäre. Der Mörder steht zu der menschlichen Gesellschaft noch heute in demselben feindlichen Verhältnisse wie zur Zeit der mosaischen Gesetzgebung; warum sollte ihn nun nicht auch die Strafe treffen, die nach dem geoffenbarten Gesetze auf sein Verbrechen gesetzt ist? Diese mit einem gewissen Anschein von Berechtigung ausgesprochene Ansicht hören wir nicht nur aus dem Muude von Theologen, auch Juristen neigen sich derselben zu, und ein neuerer (Kriminalist — Professor Hälsehner in Bonn — hat unumwunden erklärt, dass über die Recht- Massigkeit der Todesstrafe ein genügendes Urtheil vom