Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 12 · p. Seite 475

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 12
Article
[Rezension]
Date
1867-01-01
Page
Seite 475 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829346-2829359-2863286--10993-2863336
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Recensionen und Anzeigen. 475 in Carlsruhe; Prof. Dr. Roll, K. K. Regierungsrath.und Director des Thierarznei־Instituts in Wien; die Professoren Hannover, Panum, Steenstrup, Bagge in Kopenhagen; die Professoren Lundberg, Kinberg in Stockholm; Dr. A. Fick, Professor der Psysiologie an der Universität zu Zürich. — Sämmtliche Gutachten erklären, dass ״das Schächten dem zu schlachtenden Thiere nicht mehr Schmerzen verursacht als die meisten bei den Christen üblichen Schlachtmethoden und dass beim Schachten nicht mit irgend einem Scheine des Rechts von Thierquälerei die Rede sein kann"; einige Gutachten erklären ״das Schächten besser als Kopfschlag und irgend eine andere Todtungsart"; andere ״das Schächten gehört zur humansten, am wenigsten qualvollen Schlachtmethode und verdient allgemein eingeführt zu werden". Der Gr. Rath zu Aarau musste wohl vor diesen Autoritäten mit seiner Behauptung der ״barbarischen Judenschlächterei" zurücktreten; Herrn Dr. Kayserling, der diese Gutachten mit Zeitaufwand und Mühen eingeholt, gebührt nicht nur der Dank der Schweizer Juden, sondern es ist ihm die Judenheit überhaupt zum Dank verpflichtet, da nun den Plackereien der Thierschützler ein Ende gemacht und die Juden vor ferneren Eingriffen auf diesem Gebiete gesichert sind. Das Buch des Herrn Dr. Kayserling sollte nach unserem Dafürhalten in keiner Gemeinde fehlen und mit Sorgfalt für alle Zeiten, als Abwehr und Schutz durch obige Gutachten, auf bewahrt werden. Herr Kayserling hat diesem Gutachten eine sehr lesenswerthe Einleitung vorausgeschickt, in welcher er auf das hohe Alter der Vorschrift des Schachtens hinweist, wie wider spiechend Thierquälerei dem mos. Gesetze sei, das allenthalben Mitgefühl mit dem Thiere anempfiehlt und sogar zur Pflicht macht, mit welcher Sorgfalt das Schächten von hierzu bestellten Männern betrieben werde, was es endlich mit dem Lärmen gegen das Schächten auf sich habe, da das ״Nicken", ״KopfschLagen" und das ״fürstliche" Treibjagen doch unstreitig mehr Qualen als das Schächten bereite. — In einem Nachworte wendet sich Herr K. an den gegenwärtigen Präsidenten des Gr. Rathes, Herrn Straub, der in seiner Rede im Gr. Rath das civilisatorisehe Moment hervorhob, durch das Verbot des Schachtens werde der Jude dahin gebracht werden, seine Speisegesetze und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.