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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1867-01-01 · Heft 8 · p. Seite 292

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
16 (1867)
Issue
Heft 8
Article
Zur Ethik des jüdisch-alexandrinischen Philosophen Philo
Date
1867-01-01
Page
Seite 292 (sequence 12)
Language
German
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292 Zur Ethik des jüdischwerde, fliessen Misclina und Talmude über! — Und gerade bei den Vorschriften der Milde und Wohlthätigkeit gegen den Armen ist Philo, zuwider seiner sonstigen Gewohn heit, sich mit vieler Emphase über die Schrift zu verbreiten, karg und sparsam an Worten und lässt gar viele der schönsten, hier einschlagenden Gesetze unbeachtet! — Den Aufschluss hierfür gibt der oben (S. 249) angeführte Umstand, dass die Schule, der Philo angehörte, die Tugend nicht in der auf das Leben gerichteten und in der Gesellschaft sich entwickelnden höheren Thätigkeit fand, sondern in dem Erkennen und Beschauen. Die Ausübung edler Werke bereitet das Beschauen vor, durch sie werden Selbstsucht und die sich mit ihr verbindenden unedelen und zur Erde herabziehenden Affecte niedergehalten, aber sie ist nicht Selbstzweck Das bisher Gesagte gilt von der Phiionischen Schule. Philo stand, wie früher bemerkt wurde, nicht isolirt, die allegorisirende Auffassung war Gemeingut der philosopliirenden jiid. Alexandriner: Philo erzählt an mehreren Stellen, dass Manche der fraglichen Schriftstelle eine andere Allegorie unterlegen4). Wenden wir uns zu Philo selbst, so erscheint er uns als eine höchst edle Natur. Es wehet durch seine Schriften eine Innigkeit, ein tief gemüthlicher Zug, der zu ihm unwiderstehlich hinziehet. Und dass er, trotz seiner allegorischen Auffassung, die Anwendung des Gesetzes nach seinem eigentlichen Wortsinne, die Ausübung, hochhielt, beweisen unzählige Stellen, und führen wir die folgende als höchst bezeichnend für seinen religiös-praktischen Standpunkt an. ״Noch wurde folgendes gemeinnütziges Gesetz ertheilt: ״Du sollst nicht verrücken die Grenzen deines Nachbars, die die Früheren gesetzt." Dieses Gesetz ist nicht allein wegen der Grenzen der Besitzungen und des Ackers und um der Habsucht Einhalt zu thun gegeben, sondern wegen der Beobachtung alter Gewohnheitsgesetze. Dieses sind nämlich nichtgeschriebene Gesetze, Vorschriften früherer Männer, die 4) Vgl. de Animal, sacrific. idoneis p. 839 und sonst.

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