Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 16 (1867)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Zur Ethik des jüdisch-alexandrinischen Philosophen Philo
- Date
- 1867-01-01
- Page
- Seite 289 (sequence 9)
- Language
- German
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alexandrinischen Philosophen Philo. 289 Ein anderes ähnliches Gesetz zielt ebenfalls darauf hin, uns Menschlichkeit zu lehren: ״Du sollst die Mutter mit dem Jungen nicht an einem Tage schlachten“ (Levit. 22, 28). Es ist ein Zeichen der grössten Grausamkeit, die Erzeugerin mit dem Erzeugten an demselben Tage zu tödten. Und wozu, als Opfer oder zum Genüsse? Als Opfer! Eine falsche Benennung, dieses ist ein Mord, nicht ein Opfer: wie könnte der Altar Gottes solche unheilige Opfer aufnehmen? die Flamme müsste sich theilen und solches Opfer fliehen, oder auf der Stelle erlöschen, damit die Luft und der Aether nicht verunreinigt werden! — Und zum Genuss? Nach solcher vorangegangenen Grausamkeit ein Genuss! — Das Gesetz verbietet sogar, ein schwangeres Thier zum Opfer zu bringen: schont das entstehende nicht minder wie das schon entstandene Junge8). So will auch manche Gesetzgebung, dass, wenn eine schwangere Frau zum Tode verurtheilt ist, sie nicht eher die Strafe erleide, als bis nach der erfolgten Niederkunft, damit die Geburt im Mutterleibe nicht zugleich den Tod erleide9). Aber diese Gesetzgeber haben das Gesetz nur für Menschen erlassen, unser Gesetzgeber verbreitet sich auch über das Thier, damit wir überhaupt Menschlichkeit üben lernen und sie in um so reicherem Masse gegen den Nebenmenschen bethätigen. Mögen böswillige Verläumder unserem Volke Unmenschlichkeit verwerfen*); die Gesetze, die selbst gegen das Thier uns Milde lehren, gewöhnen uns schon von Jugend an an milde Gefühle! — Der Gesetzgeber hat noch andere milde Gesetze für ö) Das Gesetz spricht nirgends hierüber. Vgl. Anmerk. 6. 9) Philo hatte, wie schon Maugey bemerkt, die römische Gesetzgebung im Sinne. Vgl. L. 3. D. 48. 19: Praegnantis mulieris consumendae damnatae poena differtur, quoad pariat. נ) Hier ist wahrscheinlich der Alexandriner Apion gemeint, der eine giftige Schmähschrift gegen die Juden verfasste und, wie aus Josephus (contra Apion) bekannt, ihnen auch Grausamkeit und Unmenschlichkeit vorwarf.